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Brandenburg: Demo-Verbot für Neonazis bestätigt Karlsruhe lehnt Beschwerde ab

Frankfurt (Oder)/Halbe. Die Beschwerde der Neonazis gegen das Verbot ihrer Demonstration am Volkstrauertag in Halbe ist vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen wurden.

Frankfurt (Oder)/Halbe. Die Beschwerde der Neonazis gegen das Verbot ihrer Demonstration am Volkstrauertag in Halbe ist vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen wurden. Die Karlsruher Richter hätten sich der Auffassung der Polizei aus Frankfurt (Oder) angeschlossen, die den Aufmarsch auf dem Soldatenfriedhof verboten hatte, sagte Polizeisprecher Matthias Kühnel. Die Demonstration verstoße gegen die Widmung des Friedhofs als Gedenkstätte. Die Polizei werde trotz des Karlsruher Beschlusses am Sonntag in Halbe sein, um sicherzustellen, dass das Aufmarschverbot durchgesetzt wird. Kühnel geht davon aus, dass sich damit auch die drei angekündigten und genehmigten Gegendemonstrationen erübrigen. ari

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