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Brandenburg: Die aktuelle Frage: Gerichte haben zu wenig Spielraum

Ihr Kollege Alwin Ziel fordert eine Gesetzesänderung. Ist das nicht Sache des Justizministers?

Ihr Kollege Alwin Ziel fordert eine Gesetzesänderung. Ist das nicht Sache des Justizministers?

Der Maßregelvollzug fällt in die Kompetenz des Sozialministers - insofern kann ich den Vorstoß von Herrn Ziel verstehen.

Teilen Sie seine Kritik?

Absolut. Die jetzige Situation, wonach bis auf ganz wenige Ausnahmen der Maßregelvollzug der Gefängnisstrafe vorzuschalten ist, lässt den Gerichten zu wenig Entscheidungsspielraum.

Und was tut Ihr Ministerium?

Wir unterstützen den bayerischen Antrag auf eine Gesetzesänderung. Er bezieht sich allerdings auf Suchtkranke.

Würde also im Fall Schmökel nicht greifen.

Stimmt. Deshalb wird das Land Brandenburg gemeinsam mit anderen Ländern prüfen, ob wir über den bayerischen Antrag hinaus eine Vorlage einbringen, um das starre: "Maßregel vor Gefängnis" zu relativieren. Das geltende Recht wird Einzelfällen nicht gerecht. Eine Reaktion der Bundesregierung ist überfällig.

Ihr Kollege Alwin Ziel fordert eine Gesetzesä

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