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Brandenburg: Die seltsame Buchführung des Rechnungsprüfers

Der Vizepräsident des Landesrechnungshofes steht wegen Betrugs vor Gericht Er soll zu Unrecht Spesen und eine Eigenheimzulage bezogen haben

Potsdam - Dieser Prozess ist ein Novum in der Geschichte der deutschen Rechnungshöfe: Vor dem Potsdamer Landgericht ist am Donnerstag gegen den Vizepräsidenten des Brandenburger Landesrechnungshofes Arnulf Hülsmann Anklage wegen Betruges erhoben worden. Der 57-Jährige bestritt die Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft, durch fingierte Angaben in 13 Fällen zwischen 1998 und 2001 überhöhte Reisekosten für Dienstreisen kassiert und das Land um mindestens 4617,34 Mark geschädigt zu haben: „Ich habe niemals bewusst falsche Angaben gemacht.“

In zehn Fällen wird Hülsmann sogar schwerer Betrug vorgeworfen, weil er bei Abrechnungen seine Stellung „als Amtsträger missbraucht“ habe, wie Oberstaatsanwalt Helmut Lange sagte. Darauf drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren. Außerdem soll sich Hülsmann laut Anklage unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Eigenheimzulage von 5000 Mark erschlichen haben, die vom Finanzamt bereits zurückgefordert wurden. Dem als besonders streng geltenden Prüfer unterstand am Rechnungshof die Kontrolle der ordnungsgemäßen Gewährung der Eigenheimzulage im Land.

Hülsmann, der seit 2003 bei vollen Bezügen vom Dienst suspendiert ist, verlas eine mehrstündige Erklärung, in der er die Betrugsvorwürfe zurückwies. Er gab aber Fehler in seinen Anträgen zu: Durch „Unvollständigkeit seines Kalenders“ und „den großen zeitlichen Abstand“ zwischen den Dienstreisen und ihrer Abrechnung habe er offenbar „den Überblick verloren“. So hatte Hülsmann sich eine Dienstreise nach Frankfurt (Oder) doppelt erstatten lassen.

In der Anklage wird dem zweithöchsten Finanzkontrolleur Brandenburgs auch vorgeworfen, in fünf Fällen Dienstreisen nach Düsseldorf abgerechnet zu haben, die gar nicht stattfanden. Bei der Hausdurchsuchung waren dem Vernehmen nach penibel archivierte private Tank- und Einkaufsbelege gefunden worden, nach denen sich Hülsmann zu diesen Zeiten an anderen Orten aufhielt. Hülsmann sagte dazu, dass solche Belege Daten und Uhrzeiten nicht unbedingt korrekt wiedergeben würden. Selbst wenn Angaben in den Formularen nicht korrekt gewesen seien, hätten „alle Dienstreisen stattgefunden“ – dann eben an anderen Tagen. Es sei kein Schaden entstanden.

Hülsmanns Anwältin Heidi Sandkuhl warf Rechnungshofpräsidentin Gisela von der Aue vor, mit umfangreichen und kostspieligen Ermittlungen Steuergelder verschwendet zu haben, um ihren Stellvertreter loszuwerden. Vom Ausmaß der ursprünglichen Vorwürfe, als noch von einem Schaden von 45000 Euro die Rede war, sei nicht viel übrig geblieben.

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