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Brandenburg: Drei Fragen zu LER

Wie, wo, wann gibt es bisher LER- und Religionunterricht?LER ist ein normales Pflichtfach wie Mathematik und Deutsch und wird in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 unterrichtet.

Wie, wo, wann gibt es bisher LER- und Religionunterricht?

LER ist ein normales Pflichtfach wie Mathematik und Deutsch und wird in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 unterrichtet. Rund 55 Prozent der Schüler dieser Altersgruppen - rund 75 000 - bekommen bislang LER-Unterricht im normalen Stundenplan. Religionsunterricht wird von den Kirchen in den Schulräumen angeboten, nach der bisherigen Praxis meist in den Randstunden. Rund 20 000 Schüler nehmen daran freiwillig teil. Zirka 710 Lehrer unterrichten das Fach.

Wer konnte sich bisher von LER befreien lassen?

Laut Schulgesetz konnten die staatlichen Schulämter einen Schüler auf Antrag der Eltern vom Unterricht im Fach LER befreien, "wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt". Ein solcher Grund war die Teilnahme am Religionsunterricht. 3,6 Prozent der Schüler machten bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch. Künftig soll, so der Vorschlag des Bundesverfassungsgerichtes, eine einfache Erklärung gegenüber der Schule genügen.

Wie war es mit Zensuren?

Im LER-Unterricht gibt es Noten, die versetzungsrelevant sein können. Im Religionsunterricht gibt es keine Zensuren. Der Religionsunterricht wurde auf dem Zeugnis nicht erwähnt. Künftig kann, wenn dem Vergleichsvorschlag des Bundesverfassungsgerichtes gefolgt wird, die Note für den Religionsunterricht auf Antrag der Eltern in das staatliche Zeugnis aufgenommen werden. Durch Rechtsverordnung soll nach dem Vergleichsvorschlag auch bestimmt werden können, welche Bedeutung die Note für die Versetzung hat. Dies ist eine der offen geblieben Fragen, die Kirchen und Regierung jetzt aushandeln müssen.

ma, thm

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