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Brandenburg: Drei weitere Urteile gegen Strausberg

Die Stadt Strausberg ist erneut zu Schadensersatz an Alteigentümer von Immobilien verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt (Oder) sprach drei Klägern insgesamt 447 000 Mark zu, weil ihre berechtigten Ansprüche auf Rückübertragung übergangen worden waren.

Die Stadt Strausberg ist erneut zu Schadensersatz an Alteigentümer von Immobilien verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt (Oder) sprach drei Klägern insgesamt 447 000 Mark zu, weil ihre berechtigten Ansprüche auf Rückübertragung übergangen worden waren.

Der Anwalt Christoph Partsch, der mehrere Strausberger Alteigentümer vertritt, sprach von "aberwitzigen und hanebüchenen Fällen". Ähnlich dem Fall des enteigneten Kaufhausbesitzers Louis London vermutet Partsch, dass Alteigentümer gezielt benachteiligt wurden. Der Anwalt der Stadt, Peter-Michael Diestel, sagte dagegen: "Diese Angelegenheit ist anders." Es handele sich um erwartungsgemäße Nachzahlungen wegen versehentlicher Fehler von Beteiligten.

Den vom ehemaligen Vize-Bürgermeister Friedhelm Zapf (SPD) erhobenen Vorwurf der Grundbuchfälschung nannte Diestel "absurd": Man müsse "zwischen Fehler und Fälschung trennen. Fehler werden überall gemacht." Zapf und andere sind überzeugt, dass in Strausberg zur Wendezeit in großem Stil Immobilien illegal verkauft worden sind, um Alteigentümer fern zu halten.

Die Strausberger Stadtverordnetenversammlung befasst sich vorläufig wohl nicht mit dem Immobilienskandal. Wie die Schadensersatzforderungen bezahlt werden sollen, ist laut Stadtverwaltung unklar.

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