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Brandenburg: Eingesperrt im ICE

Passagiere mussten zwei Stunden ausharren Gleise nach Hamburg wegen eines Unfalls gesperrt

Falkensee - Erneut mussten gestern ICE-Fahrgäste knapp zwei Stunden in einem Zug ausharren, der seine Fahrt nicht fortsetzen konnte. Dann durften die etwa 400 Reisenden in einen anderen Zug umsteigen. Der ICE nach Hamburg hatte bei Falkensee einen Menschen überfahren. Bis Redaktionsschluss war nicht klar, ob es ein Unfall oder eine Selbsttötung war.

Die Gleise zwischen Berlin und Hamburg waren vier Stunden komplett gesperrt, was zu erheblichen Verspätungen führte. Zwischen 8.25 und 12.31 Uhr mussten die Fernzüge über Wustermark umgeleitet werden. Im Regionalverkehr setzte die Bahn Busse zwischen Falkensee und Nauen ein. Insgesamt mussten nach Angaben eines Bahnsprechers 55 Züge im Fern- und Regionalverkehr umgeleitet werden oder ausfallen.

Nach Personenunfällen ermittelt die Staatsanwaltschaft. So lange diese ihre Arbeit am Unfallort nicht abgeschlossen hat, darf der betroffene Zug nicht weiterfahren. Die Fahrgäste müssen dann in den Fahrzeugen ausharren, weil ein Ausstieg auf freier Strecke meist problematisch ist. Zudem müssten die Reisenden dann in der Regel zum nächsten Bahnhof laufen.

Gestern wurden sie am Unfallort von einem Regionalzug abgeholt, der auf dem Nachbargleis hielt. Die Fahrgäste konnten dann nach Angaben der Bahn über Behelfsstege, die in den Zügen mitgeführt werden, „umsteigen“. In Nauen konnten sie dann mit einem ICE ihre Fahrt fortsetzen. Der Verkehr normalisierte sich erst wieder am Nachmittag. Warum die Ermittlungen am Unfallort so lange dauerten, dass die Gleise vier Stunden lang gesperrt werden mussten, war gestern nicht zu erfahren.

Mehrfach waren Fahrgäste schon nach Unfällen oder Pannen stundenlang in Zügen eingesperrt. Anfang Mai 2004 mussten etwa 600 Fahrgäste in Berlin sogar vier Stunden im Zug bleiben. Da in diesem ICE auch die Stromversorgung ausgefallen war, funktionierten weder die Klimaanlage noch die Toiletten. Fenster lassen sich in den klimatisierten Zügen nicht öffnen. Fahrgäste, die eingesperrt waren, haben auch schon gegen die Bahn geklagt und Schmerzensgeld verlangt. Meist verloren sie allerdings vor Gericht. Manchmal zahlte aber die Bahn von sich aus eine Entschädigung – zumindest an die klagenden Kunden. Gesetzliche Regelungen, wie Fahrgäste bei Verspätungen entschädigt werden, gibt es nicht. Die Bahn verteilt derzeit freiwillig Gutscheine nach Regeln, die sie selbst aufgestellt hat. kt

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