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Enteignungs-Affäre: Zweierlei Maß

Sachsen hatte mehr Bodenreformfälle als Brandenburg, klärte sie meist aber auf.

Potsdam – In der Affäre um die vom Bundesgerichtshof als „sittenwidrig“ gerügte Enteignung von Bodenreform-Immobilien gerät die von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) geführte Landesregierung in Erklärungsnöte. Der Verdacht erhärtet sich, dass das Land entgegen bisherigen Darstellungen des Finanzministeriums nicht genügend nach rechtmäßigen Erben gesucht hatte, ehe es 1999/2000 rund 10 000 frühere Bodenreform-Grundstücke in Landeseigentum überführte. Das ergibt sich aus Vergleichszahlen aus Sachsen, das stärker als Brandenburg von dem Problem betroffen war. Sie werden auch Thema im Untersuchungsausschuss des Landtages sein, der morgen zur zweiten Sitzung zusammentrifft.

Wie aus einer dem Tagesspiegel vorliegenden Antwort des sächsischen Staatsministers für Finanzen, Stanislaw Tillich (CDU), auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei hervorgeht, hatte Sachsen sogar 85516 Bodenreformfälle zu bewältigen, mehr als Brandenburg. Doch lediglich in 184 Fällen, bei denen bis zum Stichtag zur Sicherung von Landesansprüchen am 2. Oktober 2000 trotz intensiver Recherche keine Erben auffindbar waren, hatte Sachsen die Grundstücke ebenfalls vorübergehend an sich selbst übertragen.

In seiner Regierungserklärung vor wenigen Wochen hatte Ministerpräsident Platzeck von 82 000 Brandenburger Bodenreformfällen gesprochen, „weit mehr als in den anderen Ländern“. Brandenburg habe „besonders viel ,Junkerland’“ gehabt, „doch in 10 000 Fällen waren die betroffenen Neubauernerben gleichwohl bis zum Ablauf der Verjährungsfrist im Oktober 2000 nicht ermittelt worden.“ Diese Immobilien nahm Brandenburg selbst in Besitz.

Auch in Sachsen hatte man, wie in Brandenburg, erst 1996 mit der flächendeckenden Suche nach Erben von Bodenreformflächen begonnen, von denen manche nach der geltenden Rechtslage unter bestimmten Kriterien dem Landesfiskus zustanden. Beide Länder hatten die gleiche Zeit, das Problem zu lösen. Sachsen beauftragte damals die landeseigene „Sächsische Landsiedlung GmbH“ mit der Erbenermittlung und Klärung der Eigentumsfragen, Brandenburg neun externe Dienstleistungsfirmen – mit gegensätzlichen Erfolgsquoten. Anders als Brandenburg, wo Enteignete nach 2000 prozessierten und am Ende vor dem Bundesgerichtshof gewannen, hat Sachsen auch keinen Ärger mit Betroffenen. In keinem der 184 Fälle haben sich laut Tillich seitdem Betroffene gemeldet und Ansprüche geltend gemacht.

Die Potsdamer Praxis, die der Kreis Teltow-Fläming verweigerte, war damals hoch umstritten. Das bestätigt Landrat Burkard Schröder (SPD) aus dem Havelland in einem Papier für den Kreistag: Dass sich das Land „in allen denkbaren Fällen“ zum gesetzlichen Vertreter der Bodenreformflächen bestellen ließ, „führte sofort landesweit zu einem Aufschrei der Landkreise, die dies so pauschal für rechtswidrig erachteten“. Schließlich sei „eine gewisse Prüfungspflicht nach dem Verbleib des unbekannten Eigentümers“ geboten gewesen. Als das Land die Grundstücke auch noch an sich übertragen wollte, „war der ,Aufschrei’ noch größer“. Thorsten Metzner

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