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Brandenburg: Ex-Minister kassierte „zu Unrecht“ Übergangsgeld

Zentrale Bezügestelle fordert von Kurt Schelter – in Brandenburgs Regierung einst zuständig für die Justiz – Geld zurück

Potsdam Ex-Justizminister Kurt Schelter (CDU) hat nach seinem Ausscheiden aus der Landesregierung „zu Unrecht“ Übergangsgeld kassiert. Das hat die Zentrale Bezügestelle des Landes nach „sorgfältiger Überprüfung“ festgestellt, wie das Finanzministerium jetzt bestätigte. „Ein entsprechender Rückforderungsbescheid ist ergangen“, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Zur Höhe der Rückforderung wollte das Ministerium keine Angaben machen. Er soll sich nach Tagesspiegel-Recherchen im fünfstelligen Bereich bewegen. Auf die Frage nach der strafrechtlichen Relevanz antwortete das Finanzministerium: „Die Frage einer Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges stellt sich nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen nicht.“ Weitere Brisanz erhält die Affäre durch ein Urteil des Berliner Kammergerichts, das jetzt schriftlich vorliegt. Auch danach hat der 2002 über eine Immobilien-Affäre gestürzte Ex-Minister unrechtmäßig Übergangsgeld vom Land Brandenburg bezogen. Ausgelöst hatte Schelter das Verfahren selbst: Im Wege der einstweiligen Verfügung wollte er den Tagesspiegel zur Unterlassung der Behauptung zwingen, er stehe im Verdacht, zu viel Übergangsgeld vom Land erhalten zu haben.

Der Tagesspiegel hatte am 13. April 2004 aufgedeckt, dass Schelter von Juli 2003 bis März 2004 trotz erheblicher Erwerbseinkünfte als Aufsichtsratsvorsitzender, Geschäftsführer, Berater und Herausgeber bei der Hamburger Medienport AG Übergangsgeld kassierte. Das Ministergesetz des Landes verlangt jedoch, dass Erwerbseinkünfte anzurechnen sind, wenn sie zusammen mit dem Übergangsgeld die Höhe der früheren Amtsbezüge übersteigen. Verdient ein Ex-Minister mehr als in seiner Amtszeit, hat er überhaupt keinen Anspruch auf Übergangsgeld. Der Tagesspiegel hatte damals aufgrund seiner Recherchen den Verdacht geäußert, dass das bei Schelter der Fall sein könnte, weil auch dessen Versorgungsleistungen aus früheren Tätigkeiten im öffentlichen Dienst angerechnet werden müssen. Das Berliner Kammergericht hob nun in zweiter Instanz die vom Landgericht Berlin erlassene und durch Urteil bestätigte einstweilige Verfügung gegen den Tagesspiegel unter anderem deshalb auf, weil sich der Verdacht „als wahr herausgestellt hat“. Der Ex-Minister habe „vom Land Brandenburg zu viel Übergangsgeld bezogen“, so das Kammergericht, das in seinem Urteil eine genaue Berechnung anhand der von Schelter selbst angegebenen Erwerbseinkünfte vornahm.

Die Richter ließen auch die Einlassung des Ex-Ministers nicht gelten, die damalige Berichterstattung sei unzulässig gewesen, weil seine Einkommensverhältnisse seiner Privatsphäre unterlägen. Der Umstand, dass ein ehemaliger Justizminister „unrechtmäßig überhöhte Versorgungsbezüge zu Lasten des Landes erhalten hat“, sei in mehrfacher Hinsicht von öffentlichem Interesse, heißt es im Urteil des Kammergerichts. Zum einen gehe es um die Loyalität und Glaubwürdigkeit von Spitzenpolitikern, zum anderen um die Verwendung öffentlicher Mittel in Zeiten eingeschränkter finanzieller Leistungsfähigkeit öffentlicher Haushalte. Hinzu komme, dass in Brandenburg die Öffentlichkeit durch die so genannte Trennungsgeld-Affäre für derartige Vorfälle der Bereicherung einzelner Amtsträger auf Kosten der Landeskasse sensibilisiert sei. Zu berücksichtigen sei hierbei auch, stellten die Richter weiter fest, dass Schelter „unstreitig erst im März 2004“, nachdem es zwischen ihm und der Medienport AG zu Differenzen gekommen war, seine bereits seit Mitte 2003 bezogenen Einkünfte der zentralen Bezügestelle des Landes anzeigte. Dabei kann nach Ansicht der Richter dahingestellt bleiben, ob er „sämtliche Verträge zur Kenntnisnahme und Prüfung vorlegte“. Allein der hierin liegende objektive Verstoß gegen die Rechtspflicht, seine Einkünfte der für die Berechnung und Auszahlung des Übergangsgeldes zuständigen Behörde anzuzeigen, „begründete bereits ein erhebliches Berichterstattungsinteresse“. Das Kammergericht verwies darauf, dass nach dem Beamtenversorgungsgesetz Erwerbseinkünfte sofort anzuzeigen sind. Die gegenteilige Auffassung Schelters sei „rechtlich nicht haltbar“, so die Richter.

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