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Brandenburg: Fremdenfeindliche Straftat in Guben: 18-jähriger Rechtsextremer gesteht Messerangriff

Nach der rechtsextremen Attacke in der brandenburgischen Stadt Guben hat einer der beiden inhaftierten Jugendlichen die Tat im wesentlichen gestanden. Der 18-Jährige behaupte, "mit dem Messer herumgefuchtelt zu haben".

Nach der rechtsextremen Attacke in der brandenburgischen Stadt Guben hat einer der beiden inhaftierten Jugendlichen die Tat im wesentlichen gestanden. Der 18-Jährige behaupte, "mit dem Messer herumgefuchtelt zu haben". Er wolle allerdings nicht vorsätzlich auf den in der Mongolei geborenen Deutschen eingestochen haben, sagte die Sprecherin der Cottbuser Staatsanwaltschaft, Petra Hertwig. Gegen den 18-Jährigen und einen 19-Jährigen war am Mittwoch Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen worden. Der 19-Jährige, der erst im November im Prozess um die tödliche Hetzjagd auf den Asylbewerber Farid Guendoul verwarnt und zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verpflichtet worden war, bestritt laut Justiz jegliche Tatbeteiligung. Beide Verdächtigen sitzen in Untersuchungshaft. Zwei weitere mutmaßlich Beteiligte waren dagegen wieder auf freien Fuß gesetzt worden, weil keine Fluchtgefahr bestehe.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatten die vier stark alkoholisierten Jugendlichen in der Nacht zum Dienstag zunächst die siebenköpfige Gruppe um den 20-jährigen asiatisch aussehenden jungen Mann beschimpft. Laut Hertwig fielen Worte wie "Fidschi" und "Ausländer raus". Dann hätten die vier der rechten Szene angehörenden Jugendlichen Schläge und Fußtritte ausgeteilt, bevor schließlich der 18-Jährige ein Messer zückte und es dem 20-Jährigen in Ulan Bator geborenen Mann in den Rücken stach.

Alle vier Tatverdächtigen sind nach Angaben von Hertwig bei Polizei und Staatsanwaltschaft bekannt. Die zwei Jugendlichen, die zunächst wieder auf freiem Fuß kamen, sollen Anfang Dezember auf dem Gedenkstein für den von Rechten zu Tode gehetzten Guendoul herumgetrampelt sein. Der Stein war zuvor bereits mehrfach geschändet worden.

Justizminister Schelter: Geltende Gesetze unzureichend

Gegen den 18-jährigen mutmaßlichen Messerstecher wurde nach Auskunft von Hertwig bereits wegen gefährlicher Körperverletzung in einem anderen Fall ermittelt. Die genauen Angaben zum Vorstrafenregister der Vier lagen zunächst noch nicht vor. Sollte es zur Anklage kommen und sich die Verdächtigen nach Jugendstrafrecht vor Gericht zu verantworten haben, drohen ihnen bis zu fünf Jahre Haft. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft wies derweil die nach dem erneuten Übergriff laut gewordene Kritik am Cottbuser Hetzjagd-Urteil zurück. "Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war das Urteil nicht zu milde."

Auch härtere Strafen im Cottbuser Hetzjagd-Prozess hätten nach Ansicht von Brandenburgs Justizminister Kurt Schelter (CDU) den erneuten Übergriff in Guben nicht verhindert. "Wir dürfen nicht den Fehler machen zu glauben, dass wir diese Täter durch härtere Strafen von weiteren Taten abhalten können", sagte Schelter in Potsdam. Er halte es für sehr problematisch, dass im Zuge des jüngsten Angriffs auf einen in der Mongolei geborenen Deutschen Urteilsschelte betrieben werde. Es muss vielmehr überlegt werden, was die Gesellschaft seit dem Urteil getan hat, um auf die Jugendlichen einzuwirken. "Wir müssen als Gesellschaft uns die Frage stellen, ob wir genug getan haben."

Nach Schelters Ansicht besteht auch gesetzgeberischer Handlungsbedarf. "Wir können mit dem geltenden Recht nicht wirksam den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Minderheiten gewähren." Dem Bundesrat liege ein Gesetzentwurf von ihm vor, wonach künftig juristisch zwischen Körperverletzung und Körperverletzung aus niederen Beweggründen - wie etwa Hass - unterschieden werden soll. Unter anderem solle dies ermöglichen, dass bei einer Körperverletzung aus niederen Beweggründen die Tatverdächtigen automatisch in Untersuchungshaft genommen werden können, sagte Schelter. Zudem wäre nach Ansicht des Justizministers der Führerscheinentzug etwa bei rechten Straftätern eine wirksame Sanktion. "Für viele Jugendliche ist das Motorrad oder das Auto ein Teil ihrer Lebensqualität, und ein Fahrverbot würde sie empfindlicher treffen als beispielsweise eine geringe Bewährungsstrafe", sagte Kurt Schelter.

Innenminister Schönbohm greift Aktionsbündnis gegen Gewalt an

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hat nach dem jüngsten Überfall in Guben mehr Engagement der Bürger gegen rechte Gewalt gefordert. Außerdem solle jetzt das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit aktiv werden, sagte Schönbohm. Das Bündnis und sein Vorsitzender Rolf Wischnath müssten sich fragen lassen, was sie bisher gegen den Rechtsextremismus unternommen hätten.

Schönbohm gehört seit langem zu den Kritikern des 1997 gegründeten Zusammenschlusses aus Bürgerinitiativen, Verbänden, Gewerkschaften und Einzelpersonen, da er es für nicht wirksam genug hält. Aus seiner Sicht bringen Appelle in der gegenwärtigen Situation nur wenig. Rechte Straftäter wie in Guben gehörten zu einem "harten uneinsichtigen Kern" und seien quasi nicht erziehbar.

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