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Brandenburg: Genehmigung für NPD-Aufmarsch

Das Potsdamer Verwaltungsgericht erlaubt die von der rechtsextremistischen NPD für heute in Wittstock angemeldete Demonstration samt Kundgebung. Das Gericht revidierte damit das Verbot des Oranienburger Polizeipräsidenten, gegen das die Veranstalter des Aufzugs Widerspruch eingelegt hatten, wie Sprecherin Dagmar Rudolph.

Das Potsdamer Verwaltungsgericht erlaubt die von der rechtsextremistischen NPD für heute in Wittstock angemeldete Demonstration samt Kundgebung. Das Gericht revidierte damit das Verbot des Oranienburger Polizeipräsidenten, gegen das die Veranstalter des Aufzugs Widerspruch eingelegt hatten, wie Sprecherin Dagmar Rudolph. Allerdings sei das Tragen von Fahnen verboten worden. Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts habe nicht feststellen können, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Wittstock "unmittelbar" gefährdet sei. Es gebe keine "konkreten Anhaltspunkte" für gewalttätige Ausschreitungen, betonte Rudolph. Der Gefahr, dass das Ansehen der Bundesrepublik leide, wenn etwa US-Flaggen verbrannt würden, werde durch die Auflage begegnet.

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