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Josef Fritzl bleibt zunächst im Maßregelvollzug.

© REUTERS/HO NEW

Fritzl bleibt zunächst im Maßregelvollzug: Gericht hebt Verlegung im Inzestfall Amstetten auf

Der zu lebenslang verurteilte Josef Fritzl wird vorerst nicht aus dem Maßregelvollzug in ein Gefängnis verlegt. Weitere medizinische Untersuchungen müssen erst noch durchgeführt werden.

Ein österreichisches Gericht hat die Verlegung des im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilten Josef Fritzl vom Maßregelvollzug in ein Gefängnis vorläufig gestoppt. Das Oberlandesgericht Wien erklärte am Montag, es sei zum Schluss gekommen, „dass die notwendigen Tatsachen für eine Entscheidung über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind“.

Das Wiener Oberlandesgericht hob damit eine Entscheidung des Landgerichts in Krems aus dem Januar auf, das sich für eine Verlegung ausgesprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Das Gericht in Krems müsse weitere Beweise vorlegen, hieß es vom Oberlandesgericht.

Der heute 88-jährige Fritzl hatte seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem Kellerverlies in der österreichischen Kleinstadt Amstetten gefangen gehalten, regelmäßig missbraucht und sieben Kinder mit ihr gezeugt, von denen eines kurz nach der Geburt starb. Drei der überlebenden Kinder wurden von Fritzl und seiner Frau in ihrem Haus aufgezogen. Die anderen mussten mit ihrer Mutter im Keller leben, ohne je das Tageslicht zu sehen.

Erst die Einlieferung der schwer erkrankten ältesten Tochter im April 2008 brachte die Tat ans Licht. Fritzl, der in der Haft seinen Nachnamen ändern ließ, wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Er wurde in einer Justizvollzugsanstalt in Krems untergebracht, die „für geistig abnorme Rechtsbrecher“ vorgesehen ist.

Über die nun aufgehobene Verlegung Fritzls solle nun Ende April erneut entschieden werden, erklärte seine Anwältin Astrid Wagner gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Unter anderem soll Fritzl demnach weiteren medizinischen Untersuchungen unterzogen werden. (AFP)

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