zum Hauptinhalt

Unbekanntes Flugobjekt: Mit der Drohne über Nachbars Garten

Mit Kameras bestückte Drohnen fliegen für die Polizei und für die Feuerwehr. Aber auch über Nachbars Garten. Datenschützer betrachten die Flieger für Hobbybastler skeptisch.

Die Rotoren des Quadrokopters beginnen zu surren. Staub wirbelt auf. Mit einem Ruck schraubt sich die Drohne in die Luft und lässt eine zerklüftete Felslandschaft unter sich zurück. Die Kamera filmt eine Schotterstraße, trockene Sträucher und Bäume. Dann fliegt das Gerät über eine Böschung hinweg, ein Parkplatz flimmert über den Bildschirm des Piloten. Er steht in sicherer Entfernung – nicht etwa in den afghanischen Bergen, sondern in den amerikanischen Rocky Mountains.

Nicht nur die Armee greift immer häufiger auf die Dienste fliegender Kameras zurück. Auch Polizei, Feuerwehr und immer mehr Hobbypiloten weltweit lassen die High-Tech-Spielzeuge abheben, um Filme, wie das auf Youtube gestellte Video aus den Rocky Mountains, oder Fotos aus ungewöhnlichen Perspektiven aufzunehmen. Die US- Internetseite „diydrones.com“ ist globaler Treffpunkt der Bastler. 27 000 Fans holen sich dort Anleitungen und tauschen Tipps und Filme aus. Mehr als 10 000 der unbemannten Luftfahrtsysteme sollen Amateure gebaut haben. Auch Deutsche machen mit. „Mich fasziniert, Hightechgeräte mit wenig Geld nachbauen zu können“, berichtet ein Berliner Ingenieur, der seit 2009 Mitglied in der Gemeinschaft ist. Außerdem wisse er gerne über den neusten Stand der Technik Bescheid. Den Reiz des Hobbys mache für ihn das mühevolle Zusammensetzen der Bauteile aus. „Der Weg ist das Ziel, nicht das eigentliche Fliegen.“

Zumindest billiger ist der Spaß in den letzten Jahren geworden. Die Einzelteile für einen Quadrokopter kosten rund 500 Euro. Möchte man auf die Bastelei verzichten, gibt es flugfertige Drohnenmodelle etwa beim Elektronikfachmarkt Conrad oder beim französischen Hersteller „Parrot“ ab 200 Euro. Oft lassen sich die futuristisch anmutenden Modelle per Smartphone steuern. Mit vollem Akku können sie 10 bis 30 Minuten fliegen und dabei Höhen von bis zu 100 Metern erreichen. Die Geräte sind hochgerüstet mit Ultraschall- sowie mit Beschleunigungssensoren und Höhenmesser und verfügen oft über eine hochauflösende Kamera, deren Bildqualität einen alten James Bond wie Roger Moore vor Neid hätte erblassen lassen. Selbst Computerspiele in einer Mischung aus virtueller und realer Welt sind mit den Geräten möglich. Mit einem Klick landen die Filme anschließend im Internet. Schon jetzt gibt es auf einigen Herstellerseiten Luftaufnahmen aus der ganzen Welt.

Datenschützern wie dem Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix bereitet die wachsende Schar der fliegenden Augen Sorgen. Er spricht von einer „neuen Qualität der Überwachungstechnik“ – erschwinglich für jedermann. „Niemand kann mehr sicher sein, ob er nicht geortet und überwacht wird“, mahnt Dix. „Ich sehe das mit erheblichen Bauchschmerzen.“ Nachbarn könnten sich ausspionieren. Einen Straftatbestand, der das verbiete, gebe es in Deutschland nicht. Das mache die Drohnen für Paparazzi und auch die Polizei interessant. Lediglich zivilrechtlich könne man sich gegen die Aufnahmen wehren. „Deshalb ist es wichtig, dass der Gesetzgeber strafrechtliche Schranken einzieht.“

Neben der Bundespolizei verfügt auch die Polizei in Sachsen, Niedersachsen und die Berliner Polizei über eine fliegende Kamera. Allerdings nicht, um Personen zu verfolgen, sagt ein Sprecher der Berliner Polizei. Mit der Drohne würden Autounfälle dokumentiert oder Tatorte fotografiert. Bei Demonstrationen bleibe der Quadrokopter generell am Boden.

Dass die Möglichkeiten der Maschinen weitaus größer sind, beweist das nordrhein-westfälische Unternehmen Microdrones. Seit sieben Jahren werden von Siegen aus hoch spezialisierte Drohnen in die ganze Welt verkauft – auch an die Eliteeinheit der Chinesischen Polizei. Auf Videos im Netz ist zu sehen, wie die chinesische Sondereinheit die Drohne vor einem Haus aufsteigen lässt, um durch ein Fenster in eine Wohnung zu spähen.

Mindestens 8000 Euro kosten die Profigeräte, die bis zu 1,2 Kilo Ladung in die Luft bringen können. Sie werden außer von der Polizei auch von Universitäten, Landwirten und der Industrie genutzt, sagt Microdrones-Sprecher Michael Thoss. Und der Markt werde wachsen. Große Unternehmen könnten sich mit den kleinen Flugplattformen teure Helikopterflüge sparen, zum Beispiel um Schäden an Stromleitungen, Pipelines oder Windkraftwerken festzustellen. Landwirte könnten ihre Felder zielgerichtet düngen, die Feuerwehr mit Wärmebildkameras in Häusern nach Überlebenden suchen.

Derzeit müssen in Deutschland für jeden gewerblichen Flug jedoch Aufstiegsgenehmigungen eingeholt werden. Vollautomatische Flüge, vom Computer überwacht, sind gar nicht erlaubt. Die Drohnen müssen in Sichtweite des Piloten bleiben. Je nach Bundesland und Region gibt es strenge Auflagen. So müssen in und um Berlin aufgrund der Nähe zu Flughäfen und Regierungsviertel selbst Hobbypiloten vor jedem Start eine Genehmigung bei der Deutschen Flugsicherung einholen. Andernorts sind private Flüge bis 150 Meter kein Problem. Lediglich der Grundstücksbesitzer, von dessen Eigentum das Fluggerät startet, muss damit einverstanden sein.

In den USA werden Drohnenliebhabern und Unternehmen derzeit weitere Steine aus dem Weg geräumt. Anfang des Jahres hat Präsident Barack Obama ein Gesetz unterzeichnet, das die US-Luftfahrtbehörde beauftragt, die gewerbliche Nutzung von Drohnen im heimischen Luftraum weiter zu erleichtern.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false