zum Hauptinhalt
279129_0_24325e21.jpg

© ddp

Griebnitzsee: Potsdam gibt den Uferweg noch nicht verloren

Potsdam will mit neuem Bebauungsplan trotz juristischer Niederlage den Zugang zum Uferweg durchsetzen Das Gericht stellt das Ziel der Stadt nicht in Frage.

Potsdam – Potsdam will trotz Prozess-Niederlage einen öffentlichen Uferweg am Griebnitzsee über Privatgrundstücke durchsetzen. Nicht einmal eine halbe Stunde, nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Donnerstag den Bebauungsplan für Uferweg und Uferpark kassiert hatte, beschloss das Stadtparlament einstimmig die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans. Außerdem stimmten die Stadtverordneten für ein Vorkaufsrecht der Stadt für Ufergrundstücke und setzten eine Veränderungssperre in Kraft. Sie soll Baumaßnahmen am Ufer verhindern.

Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) sagte, auf lange Sicht könnten die Griebnitzsee-Anrainer einen Uferweg nicht verhindern. Er setze weiter auf die Gesprächsbereitschaft der Anlieger. Von Enteignungen als Ultima Ratio rücken SPD und Die Linke weiterhin nicht ab. Das OVG-Urteil allerdings rückt Enteignungen in weite Ferne, denn als Grundlage dafür ist ein gültiger Bebauungsplan erforderlich.

Potsdams SPD-Chef Mike Schubert sagte gestern, Deeskalation sei die einzige Möglichkeit, weitere jahrelange und teure Gerichtsprozesse zu verhindern. Als Kompromiss sei die SPD bereit, auf den geplanten Uferpark zu verzichten – das sei bereits im Beschluss für den neuen Bebauungsplan verankert. Schubert schlug zudem vor, den Uferweg bei jenen Grundstücken, mit deren Eigentümern kein Konsens gefunden werden könne, auf einem Steg über den See zu führen. Gleichzeitig appellierte Schubert an die Anrainer, das vom Stadtparlament gewünschte Mediationsverfahren anzunehmen. Die Frist für die Eigentümer, sich mit den Altpolitikern Lothar de Maizière und Hans Otto Bräutigam als Ufer-Diplomaten einverstanden zu erklären, läuft am 5. Juni ab.

Unterdessen appellierte Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) an die Stadt, das OVG-Urteil zu achten. Es sei „eine Denkpause für alle“, sagte Schönbohm: „Die Stadt Potsdam muss einsehen, dass sie mit dem Kopf durch die Wand wollte – das geht eben nicht.“ Schönbohm hatte sich jüngst im Landtag gegen Enteignungen ausgesprochen; gleichsam widersprach er der Rechtsauffassung, wonach die Landesverfassung einen Uferweg vorschreibe. Dies hatte Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) indirekt gesagt. Es müsse einen durchgängigen Weg am Potsdamer Ufer des Griebnitzsees geben, so Platzeck, „darauf haben die Menschen ein Recht“.

Das OVG hatte am Donnerstag den Bebauungsplan für das Ufer für unwirksam erklärt, weil er „das private Eigentum zu gering geachtet“ habe. Zudem enthalte er formale und inhaltliche Fehler, so das Gericht. Allerdings stellte das OVG das Planungsziel der Stadt, den öffentlichen Uferweg, nicht infrage. „Das öffentliche Interesse ist hochwertig“, sagte der OVG-Präsident Jürgen Kipp. „Dort stand einmal die Mauer, das ist deutsche Geschichte.“ Die Stadt verfüge über das nötige Instrumentarium, um ans Ziel zu gelangen. Sie müsse es nur korrekt anwenden.

Einen am Donnerstag vorgelegten Kompromissvorschlag einiger Anrainer, wonach der „Uferweg“ auf der Straße entlang führen und vier kleine Uferparks angelegt werden sollen, lehnte die Stadtpolitik geschlossen ab.

Der knapp drei Kilometer lange Uferweg verlief auf dem ehemaligen Postenweg der DDR-Grenzer, er wurde seit der Wende öffentlich genutzt. Ein Betretungsrecht hat es allerdings nie gegeben, urteilte das OVG bereits Anfang April. Danach hatten rund ein Dutzend Anrainer den Weg gesperrt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false