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Haushaltsuntreue: Fördermittel auf falscher Schiene

Hat die Prignitzer Eisenbahn zu viel Geld erhalten? Eine Innenrevision nährt den Verdacht auf Verstöße gegen das Förderrecht. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft prüft nun den Fall.

Brandenburgs Infrastrukturminister Reinhold Dellmann (SPD) hat die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, um Ungereimtheiten bei einer Millionen-Förderung der Prignitzer Eisenbahngesellschaft (PEG) untersuchen zu lassen. Das bestätigte Ministeriumssprecher Lothar Wiegand. Da der Vorgang bei den Ermittlungsbehörden liege, seien weitere Auskünfte derzeit „nicht möglich“.

Nach Tagesspiegel-Informationen geht es um einen 2003 mit der Prignitzer Eisenbahngesellschaft (PEG) abgeschlossenen Verkehrsvertrag aus der Ära des damaligen Verkehrsministers Hartmut Meyer (SPD), bei dem die Innenrevision des Infrastrukturministeriums bei einer Überprüfung mögliche Verstöße gegen Förderrecht festgestellt hatte. Mit dem Schienenverkehrsunternehmen, das auch Netze in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden betreibt, wurde ein Zehn-Jahres-Vertrag geschlossen, demzufolge die PEG vom Land Brandenburg bis 2013 jährlich rund 8,3 Millionen Euro erhält. Dafür betreibt sie in der dünn besiedelten Region im Nordwesten Brandenburgs mehrere Regionalbahnlinien.

Eine Besonderheit besteht dabei darin, dass die PEG nicht nur den Fahrbetrieb verantwortet, sondern auch die Infrastruktur, also die Schienen, übernommen hat. Die von der Innenrevision festgestellten Ungereimtheiten betreffen Fördermittel, die die PEG in Zusammenhang mit dem Verkehrsvertrag für die Anschaffung neuer Züge erhalten hatte. Das Unternehmen hatte damals veraltete „Schienenbusse“ durch acht moderne „Regio-Shuttles“ ersetzt. Offenbar steht der Verdacht im Raum, dass das Ministerium für die neue Technik zu viel Geld bewilligt und gegen Förderrichtlinien verstoßen hat. Strittig ist dabei die mögliche Verknüpfung der Bestellung von Verkehrsleistungen durch das Land mit der Förderung neuer Technik durch dasselbe.

Das Ministerium hatte den Fall ursprünglich an die Korruptions-Staatsanwaltschaft in Neuruppin übergeben, die jedoch keine Hinweise auf Bestechung sah. Daher wird der Fall nun an die Potsdamer Staatsanwaltschaft weitergeleitet, um zu prüfen, ob ein Verdacht auf Haushaltsuntreue vorliegt.

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