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Brandenburg: In Brandenburg ist nur jedes dritte Denkmal geschützt

Neues Gesetz erleichtert und beschleunigt Baumaßnahmen für Eigentümer Ex-Ministerpräsident Stolpe will seine Kontakte für Sponsorensuche nutzen

Potsdam - Das vor knapp zwei Jahren in Kraft getretene neue Brandenburger Denkmalschutzgesetz hat Erleichterungen für Investoren und Bauherren gebracht. Das erklärte Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) am Mittwoch in Potsdam – und verwies dazu auf eine Untersuchung der Unternehmensberatung Kienbaum zur Wirksamkeit der Gesetzesnovelle. „Die Verfahren haben sich verkürzt“, sagte Wanka. Ein Grund sei, dass sich untere Denkmalbehörden der Landkreise und das Landesdenkmalamt nun innerhalb eines Monats auf eine Stellungnahme etwa in Baugenehmigungsverfahren verständigen müssen. Früher brauchte allein die Abstimmung der Denkmalbehörden untereinander drei Monate.

Wanka machte allerdings keinen Hehl daraus, dass noch nicht alle Ziele der Gesetzesnovelle erreicht worden sind. So hatte sich das Ministerium ein zügigeres Tempo bei der Eintragung von wertvoller Bausubstanz oder Bodendenkmalen in die Landesdenkmalliste versprochen, weil dafür nun das Landesamt für Denkmalpflege zuständig ist – vorher waren es die kommunalen Denkmalbehörden. Ziel war es, jährlich 350 bis 500 Denkmale neu einzutragen. Doch wurden 2004 nur 345 Denkmale geschafft, im vorigen Jahr sogar nur 294. Nach Erhebungen des Landesdenkmalamtes stehen bislang erst ein Drittel der vermuteten rund 30 000 Denkmale in Brandenburg unter Schutz.

„Das zeigt, dass es für Erfolgsmeldungen zu früh ist“, sagte Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Brandenburger Städte- und Gemeindebundes. Das Unterschutzstellen von Denkmalen durch die zentrale Landesdenkmalbehörde in Wünsdorf erfolge offensichtlich nicht besser als vorher in den Kommunen. Der Brandenburger Landkreistag forderte, die Beteiligung der Landesdenkmalbehörde an kommunalen Baugenehmigungsverfahren weiter einzuschränken.

Wanka hob hervor, dass Denkmalschutz kein Investitionshemmnis sei. Dies zeige sich schon daran, dass von 6766 Baugenehmigungsverfahren für Denkmale nur 17 Fälle zwischen Investoren und Denkmalbehörden so strittig waren, dass am Ende das Ministerium entscheiden musste.

In dem Gutachten weist Kienbaum dennoch auf Defizite hin, die auch den Denkmaleigentümer belasten. So sei das Personal der kommunalen Denkmalbehörden oft nicht ausreichend qualifiziert. Zum anderen gibt es mit dem neuen Gesetz zwar einen Rechtsanspruch gegen wirtschaftlich unzumutbare Auflagen der Denkmalbehörden. Doch mahnt Kienbaum eine höhere Denkmalförderung an.

Wanka kündigte an, dass der frühere Ministerpräsident Manfred Stolpe sich für die Denkmalpflege engagieren wolle: So könnte er seine Kontakte nutzbar machen, um Sponsoren zu finden.

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