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Justiz: Nach einer Woche wird angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin will künftig schneller gegen straffällige Schüler vorgehen.

Neuruppin - Die Staatsanwaltschaft Neuruppin will Straftaten durch Schüler in Schulen ab sofort schneller verfolgen: Binnen einer Woche sollen straffällig gewordene Jugendliche für ihre Tat angeklagt werden. Das verkündete der Leitende Oberstaatsanwalt Gert Schnittcher in einer internen Dienstanweisung an seine Angestellten, die für Fälle im nordwestlichen und nördlichen Brandenburg, für die Kreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Teile der Uckermark zuständig sind. Die Strafe solle der Tat möglichst schnell folgen, um den Erziehungseffekt nicht verpuffen zu lassen.

Zu den jetzt mit höherem Tempo zu bearbeitenden Fällen gehören vor allem Diebstähle, Gewalttaten und Erpressungen. „Uns geht es dabei nicht um den Klau des Frühstücksbrotes“, sagte die für die Jugendkriminalität zuständige Oberstaatsanwältin Lolita Lodenkämper. „Wir wollen die schweren Straftaten in den Schulen bekämpfen“, etwa Drogendelikte, Beleidigungen oder die Androhung von Gewalt, um an ein Handy oder das Geld eines Schülers zu gelangen.

Die Staatsanwaltschaft hofft, mit der schnellen Bearbeitung der Anzeigen das Vertrauensverhältnis zu den Schulen zu verbessern. Direktoren, Lehrer und Eltern sollten darauf vertrauen, dass jede Anzeige einer Straftat bei der Polizei von der Staatsanwaltschaft rasch bearbeitet werde, versicherte Lodenkämper. Die Staatsanwaltschaft werde künftig auch weniger Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen. Die Bekämpfung der Jugendkriminalität besitze Priorität.

Im Vorjahr behandelte die Staatsanwaltschaft Neuruppin 10 335 Anzeigen gegen Jugendliche und Heranwachsende. Das machte rund 26 Prozent aller Fälle aus. Eine separate Aufstellung von Delikten auf dem Schulhof besteht noch nicht. Ebenso kann die Staatsanwaltschaft nicht sagen, wie lange jetzt im Schnitt die Bearbeitung einer Anzeige dauert. „Wir brauchten auf jeden Fall bedeutend länger als eine Woche“, bestätigte Lodenkämper.

Nicht zuletzt will die Staatsanwaltschaft mit ihrem neuen Vorstoß auch die Möglichkeiten erhöhen, schneller gegen die Eltern straffällig gewordener Jugendlicher vorzugehen. Sie besäßen schließlich nach dem Strafgesetzbuch eine Fürsorge- und Erziehungspflicht. Wer aber dem Drogenkonsum, der Gewalt oder den Raubzügen seiner Kinder tatenlos zuschaue, mache sich strafbar, sagte Oberstaatsanwalt Schnittcher.

Das Brandenburger Bildungsministerium begrüßte die Anweisung in Neuruppin, der bald eine ähnliche in Frankfurt (Oder) folgen soll. „Delikte sollen möglichst immer zeitnah bestraft werden, erst recht bei Jugendlichen“, sagte Ministeriumssprecher Stephan Breiding. Nach seinen Angaben registrierte die Polizei in den ersten neun Monaten des Vorjahres 540 Gewalttaten in Klassenzimmern und auf Schulhöfen. Im gesamten Jahr 2006 waren 767 Delikte angezeigt worden.

Allerdings brauchen die Gerichte noch viel Zeit, um die Unterlagen zu bearbeiten. Im Vorjahr betrug die Dauer eines Verfahrens vor dem Jugendrichter in Brandenburg durchschnittlich 3,4 Monate, das sind drei Monate mehr als bundesweit. Claus-Dieter Steyer

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