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Brandenburg: Kaminski-Prozeß: Potsdams früherer SPD-Baustadtrat bestreitet Bestechlichkeit - Kronzeuge stützt Anklage

Auftakt im Prozess gegen Detlef Kaminski: Potsdams früherer SPD-Baustadtrat hat am Donnerstag im Amtsgericht den Vorwurf der Bestechlichkeit zurückgewiesen, jedoch Fehler eingeräumt. "Aus heutiger Sicht kann ich meine damalige Naivität und politische Dummheit nur bedauern.

Auftakt im Prozess gegen Detlef Kaminski: Potsdams früherer SPD-Baustadtrat hat am Donnerstag im Amtsgericht den Vorwurf der Bestechlichkeit zurückgewiesen, jedoch Fehler eingeräumt. "Aus heutiger Sicht kann ich meine damalige Naivität und politische Dummheit nur bedauern."

Die Anklage wirft ihm vor, mit der Bayerischen Vereinsbank (BV) 1992 einen Reservierungsvertrag für den Kauf einer Eigentumswohnung unter Marktwert geschlossen und im Gegenzug die Bank begünstigt zu haben. Dies wurde von A., dem wegen Erpressung des Kaminski Freundes Holger Behnke verurteilten früheren Potsdamer BV-Niederlassungsleiter, gestützt. Ursprünglich war "Kronzeuge" A., wie vier andere Vereinsbanker wegen "Vorteilsgewährung" angeklagt. Das Verfahren gegen ihn war jedoch eingestellt worden, weshalb die Verteidigung von einem "Deal" der Staatsanwaltschaft spricht. A. schilderte, dass sich die Bank von dem Vertrag mit Kaminski Unterstützung für ihr im Sommer 1992 gefährdetes Potsdamer Projekt versprach. Damals bewarben sich sowohl die Vereinsbank, die bereits das Nachbargrundstück erworben hatte, als auch die Dresdner Bank bei der Stadt um eine Schlüssel-Immobilie in der Innenstadt. Laut A. hat Kaminski in dieser Zeit seine frühere Bitte aus dem Jahr 1991 bekräftigt, in diesem Objekt eine Eigentumswohnung zu erwerben und um einen seinem Ost-Gehalt "angemessenen" Preis gebeten. Zwar habe Kaminski nie direkt einen Zusammenhang zu dem Grundstücksverkaufs- und Baugenehmigungsverfahren hergestellt. "Doch die Bank hat das Signal verstanden: Da läuft der Hase hin: Ohne Wohnung ist die Partie offen", sagte A. In der Bank sei klar gewesen, dass der Quadratmeterpreis von 2850 Mark in Potsdamer TopLage deutlich unter dem Marktwert liege.

Dagegen erklärte Kaminski, er habe den Preis damals - es gab keinen Markt für Eigentumswohnungen - sogar für "zu hoch" gehalten. Zudem sei es ohnehin nur ein vorläufiger Optionsvertrag gewesen: Er verwies auf das strenge Sanierungsrecht für die barocke Innenstadt, wonach ein späterer Kaufvertrag von der Stadt hätte genehmigt werden müssen. Den endgültigen Kaufpreis, so Kaminski, hätte dann ein unabhängiges Verkehrswertgutachten festgelegt. Er habe nicht erkannt, dass die Bank mit dem Vertrag ein "Ziel" verfolgte, so der Ex-Stadtrat. "Doch es gab keine Verknüpfung von dienstlichen Handlungen und meiner Wohnungssuche." Nach Aussagen von A. hat Kaminski die Wohnung später nur deshalb nicht gekauft, weil die Bank-Chefetage dies nach Fertigstellung der Potsdamer Filiale "in typischer Arroganz einer Großbank" verweigerte. Zu Beginn versuchte die Verteidigung, das Verfahren als verfassungswidrig aussetzen zu lassen: Da der Tatbestand in Westdeutschland nach 5 Jahren verjährt wäre, nur in Ostdeutschland ein Ausnahmegesetz gelte, sei der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Das Gericht folgte dem nicht, was Kaminski begrüßte: "Verjährungsfristen interessieren mich nicht. Ich will einen Freispruch."

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