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Brandenburg: Kinder als Straftäter: Wer ist zuständig?

Das Jugendstrafrecht stellt die Erziehung in den Vordergrund. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig.

Das Jugendstrafrecht stellt die Erziehung in den Vordergrund. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Deshalb ist für sie nicht die Justiz zuständig, das heißt, sie können beispielsweise nicht in UHaft genommen werden. Für Straftaten, die von Kindern begangen werden, sind in erster Linie die Eltern zuständig. Nur, wenn sie nachweislich und wiederholt ihre Erziehungsaufgaben vernachlässigen, greift das Jugendamt ein. Es kann beispielsweise verfügen, dass die Kinder an einem Antigewaltseminar teilnehmen oder die betreffenden Familien von einem Mitarbeiter des Jugendamtes aufgesucht werden, gegebenenfalls täglich. Nur in Ausnahmefällen kann ein Kind der Familie entzogen und in einer Pflegefamilie, gegebenenfalls auch in einem Heim oder in einer offenen Jugendhilfeeinrichtung, untergebracht werden.

Gegen 14- bis 18-jährige Straftäter kann nur unter sehr engen Voraussetzungen U-Haft verhängt werden – unter anderem, wenn dies als einzige Möglichkeit erscheint, die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. das

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