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Brandenburg: Königs Wusterhausen: Gemeindevertreter müssen zahlen

Das Untreue-Verfahren gegen zehn Gemeindevertreter aus Dolgenbrodt (Dahme-Spreewald) ist gegen Auflagen eingestellt worden. Laut einer Sprecherin des Amtsgerichts Königs Wusterhausen müssen die Angeklagten zwischen 1800 und 7500 Mark an ihre Gemeinde zahlen, weil sie 1991 insgesamt 13 Grundstücke weit unter deren tatsächlichem Wert verkauft haben sollen.

Das Untreue-Verfahren gegen zehn Gemeindevertreter aus Dolgenbrodt (Dahme-Spreewald) ist gegen Auflagen eingestellt worden. Laut einer Sprecherin des Amtsgerichts Königs Wusterhausen müssen die Angeklagten zwischen 1800 und 7500 Mark an ihre Gemeinde zahlen, weil sie 1991 insgesamt 13 Grundstücke weit unter deren tatsächlichem Wert verkauft haben sollen. Dem Ort ist laut Anklage ein Schaden von fast einer halben Million Mark entstanden. Die Einstellung des Verfahrens habe der Vorsitzende Richter nach einer Einigung zwischen Staatsanwalt und den Angeklagten am Dienstag beschlossen, sagte die Sprecherin. Die Entscheidung sei nicht anfechtbar.

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