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Brandenburg: Kohle-Streit: Volksbegehren kann starten Verfassungsmäßigkeit wird nicht überprüft

Potsdam - Die Landesregierung wird die Frage der Zulässigkeit des Volksbegehrens gegen neue Tagebaue nicht gerichtlich klären lassen. Das Kabinett habe beschlossen, dass das Verfassungsgericht nicht angerufen werde, teilte Regierungssprecher Thomas Braune am gestrigen Dienstag in Potsdam mit.

Potsdam - Die Landesregierung wird die Frage der Zulässigkeit des Volksbegehrens gegen neue Tagebaue nicht gerichtlich klären lassen. Das Kabinett habe beschlossen, dass das Verfassungsgericht nicht angerufen werde, teilte Regierungssprecher Thomas Braune am gestrigen Dienstag in Potsdam mit. Damit verzichte das Land auf die Klärung der Frage, ob das Volksbegehren mit der im Bundesberggesetz enthaltenen Rohstoffsicherungsklausel vereinbar ist.

Die Initiatoren hatten das Volksbegehren Anfang August und damit rund einen Monat nach der Ablehnung der Volksinitiative gegen neue Tagebaue durch den Landtag bei Parlamentspräsident Gunter Fritsch (SPD) beantragt. Laut Gesetz muss jetzt der Landeswahlleiter die Bürgerbefragung in die Wege leiten. Die Initiatoren rechnen eigenen Angaben zufolge mit einem Beginn des Volksbegehrens im Herbst. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen 80 000 wahlberechtigte Brandenburger innerhalb von vier Monaten auf den Meldestellen unterschreiben. Nach einem erfolgreichen Volksbegehren müssten die Abgeordneten erneut über das Anliegen entscheiden, im Falle einer wiederholten Ablehnung kündigten die Initiatoren bereits einen Volksentscheid an.

Anlass für die Volksinitiative war die Vorstellung der Tagebauplanung durch den Energiekonzern Vattenfall im vergangenen Jahr. Danach sollen ab Ende der 2020er Jahre zusätzlich zu den bereits genehmigten Tagebauen drei neue Braunkohle-Felder in der Lausitz erschlossen werden. Dafür müssten drei Dörfer mit rund 900 Menschen umgesiedelt werden. ddp

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