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Brandenburg: Kontrolleure außer Kontrolle

Thorsten Metzner

Es ist etwas faul am Hofe, jedenfalls am Landesrechnungshof von Brandenburg. Das Urteil im Hülsmann-Prozess erschüttert die ohnehin angekratzte Glaubwürdigkeit dieser Institution weiter. Eine Institution, die als höchste Finanzkontrollbehörde des Landes nach eigenem Anspruch und der Verfassungsaufgabe beim Umgang mit öffentlichem Geld vorbildlich sein müsste – mit einer integren Führung, die nicht ohne Grund auf Lebenszeit gewählt wird.

Die Realität allerdings sieht anders aus: Der Vizepräsident des Rechnungshofes ist zwar vom Betrugs-Vorwurf freigesprochen worden, wobei das Urteil nicht rechtskräftig ist und die Staatsanwaltschaft in Revision gehen will. Aber das Gericht hat bestätigt, dass es der zweithöchste Rechnungsprüfer Brandenburgs bei Dienstreise-Abrechnungen in eigener Sache nicht so genau genommen und damit fahrlässig oder sogar grob fahrlässig gehandelt hat. Noch schwerer wiegt die Rüge zu den Zuständen am Hof. „Fiktive Abrechnungen“ bei Dienstreisen am Landesrechnungshof – also virtuelle Angaben in den Formularen – seien „gängige Praxis“ gewesen. Die Frage drängt sich auf: Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Und Rechnungshofpräsidentin Gisela von der Aue muss sich nach diesem Freispruch fragen lassen, ob die Strafanzeige, ob der Ermittlungsaufwand gegen ihren Vize wirklich gerechtfertigt war - ob die Ungereimtheiten nicht auch im Disziplinarverfahren hätten aufgeklärt werden können. Die Doppelspitze der Behörde ist ebenso beschädigt wie das Ansehen der Institution. Am Hofe tut ein Neuanfang Not.

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