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Peter Raue

© Kitty Kleist-Heinrich

Arp-Museum: Es ist wie ein Ehestreit

Kunstanwalt Peter Raue über den Konflikt im neuen Arp-Museum Rolandseck.

Herr Raue, um das Arp-Museum in Rolandseck ist in dieser Woche neuer Streit entbrannt. Der Arp-Verein soll Arbeiten verkauft haben, die er dem Land Rheinland-Pfalz als Dauerleihgaben für das gerade eröffnete Arp-Museum zugesagt hatte. Das Land bezieht sich dabei offenbar auf eine Liste von 1996. Hat es seitdem keine neuen Verhandlungen gegeben?

Ehrlich gesagt, ich kann das auch nicht erklären. Meine Mandanten sagen, beiden Seiten sei klar gewesen, dass die ursprüngliche Liste noch einem Finetuning zu unterziehen ist. Der Verein wusste natürlich, dass inzwischen einige Arbeiten entweder nicht mehr vorhanden sind oder nicht geliefert werden können.

Um wie viele Arbeiten geht es denn genau? Der rheinland-pfälzische Kulturstaatssekretär Joachim Hofmann-Göttig hat aus einem Schreiben von Ihnen zitiert, es handele sich um 14 verkaufte Werke, „soweit ich dies bisher übersehen kann“.

Es sind neun Arbeiten verkauft worden. Weitere sechs Arbeiten können nicht geliefert werden: Eine ist falsch bezeichnet gewesen, die anderen können nicht mehr gegossen werden, weil die Arp-Witwe Marguerite Hagenbach sie ausgegossen hat. Das heißt: Fünf Güsse waren möglich, diese fünf sind gegossen worden, so dass wir keinen weiteren liefern können. Es handelt sich um weniger als fünf Prozent des Gesamtkonvolutes – das Land könnte sich doch andere Arbeiten aussuchen. Ich verstehe das Geschrei nicht.

Der Verein begründet seine Weigerung, die Dauerleihgaben auszuhändigen, auch damit, dass das Museum nicht auskömmlich finanziert sei. Ist das nicht eine Erpressung, um weitere Gelder zu erlangen?

Es ging zunächst darum, dass Herr Hofmann-Göttig weitere Finanzmittel in Aussicht gestellt hat, wenn der Verein auf ein Vetorecht bei der Besetzung des Museumsdirektors verzichtet. Das geht natürlich nicht. Aber man wird klären müssen, ob das Geld, das in das Haus fließt, nur für Sonderausstellungen verwendet wird oder auch zur Betreuung der Arp-Werke. Es muss klar vereinbart werden: Wie viel Geld steht für die Betreuung der Dauerleihgaben zur Verfügung. Vor allem aber muss man sich einigen, um welche Werke es überhaupt geht. Wenn ich ein Haus baue, überlege ich auch vorher, welche Möbel dort hinein sollen.

Es ist doch verwunderlich, dass diese Fragen jetzt erst auftreten, zwei Monate nach der Eröffnung. Man sollte meinen, dass die vertraglichen Grundlagen vorher geklärt worden sind.

Seit zwei Jahren liegt der Rohentwurf eines Vertrags vor, der aber von niemandem diskutiert wurde. Diesen hat Herr Hofmann-Göttig nun unterzeichnet. Ohne Einigung ist der Vertrag aber nicht rechtsgültig.

Der Streit zeigt doch, wie stark das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien zerrüttet ist. Geben Sie dem Modell der staatlich-privaten Partnerschaft in diesem Fall noch eine Zukunft?

So eine Partnerschaft funktioniert nur, wenn man vernünftige Verträge macht. Das Land hätte sich zum Beispiel nicht auf ein Vetorecht des Vereins einlassen müssen. Aber wenn es vereinbart ist, kann man es nicht mehr zurücknehmen.

Sie vertreten den Arp-Verein nicht nur, Sie beraten ihn auch. Was raten Sie ihm, nachdem so viel Porzellan zerschlagen wurde?

So, wie es jetzt steht, liegt kein Segen auf dem Projekt. Wenn die Partner nicht zu normalen Speaking Terms zurückkehren, wäre eine Trennung die saubere Lösung. Es ist ja nicht so, dass der Verein ins Nichts fällt – die Museen stehen Schlange nach Arp-Werken.

Die Fragen stellte Christina Tilmann.

PETER RAUE, 66, ist Seniorpartner der Berliner Kanzlei Hogan & Hartson, Raue und spezialisiert auf Kunstrecht. Er vertritt die Stiftung Arp e.V. gegen das Land Rheinland-Pfalz.

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