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Tannöd

© dpa

Prozess: Bestseller "Tannöd" ist kein Plagiat

Der Autorin Andrea Maria Schenkel wird vorgeworfen, für ihren Krimi-Verkaufsschlager "Tannöd" bei einem Konkurrenten abgeschrieben zu haben. Ist nicht wahr, heißt es jetzt vom Gericht.

Das Landgericht München sieht in dem Krimi-Bestseller "Tannöd" kein Plagiat. Die Richter wiesen am Mittwoch eine entsprechende Klage von Sachbuchautor Peter Leuschner gegen die Schriftstellerin Andrea Maria Schenkel ab. Leuschner hatte Schenkel beschuldigt, für "Tannöd" bei ihm abgeschrieben zu haben. Der Münchner Journalist recherchiert ebenfalls seit vielen Jahren zu dem Mordfall und hat zwei Bücher über das spektakuläre Verbrechen geschrieben.

Schon bei der mündlichen Verhandlung im Februar hatte die Zivilkammer erklärt, die Vorwürfe seien nicht gerechtfertigt und das Gericht sehe keine Urheberrechtsverletzung.

Der 46 Jahre alten Schriftstellerin aus Nittendorf bei Regensburg gelang mit ihrer ersten literarischen Veröffentlichung eine Sensation. Eigentlich Hausfrau und Mutter dreier Kinder, fiel ihr ein Zeitungsartikel über den ungeklärten Sechsfachmord auf einem bayerischen Einödhof im Jahr 1922 in die Hände: Ihr Roman stürmte die Bestsellerlisten und gewann zahlreiche Preise, darunter den Deutschen Krimi Preis 2007.

Schenkels Erstlingswerk wurde bislang mehr als eine halbe Million Mal verkauft und ist damit einer der größten literarischen Überraschungserfolge der vergangenen Jahre. (mpr/dpa)

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