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Landesrechnungshof-Präsident: Amtszeit wird beschränkt

Präsident und Vize-Präsident des Brandenburger Landesrechnungshofes sollen künftig nicht mehr auf Lebenszeit gewählt werden. Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU wollen die Amtszeit auf zwölf Jahre beschränken.

Potsdam - Darauf verständigten sich am Montag die Fraktionsvorstände. Am Dienstag sollen entsprechende Beschlüsse in den Fraktionen gefasst werden. Die gesetzliche Änderung soll im Dezember vom Parlament beschlossen werden.

Ebenfalls bei der Dezember-Sitzung des Parlaments soll auch die neue Präsidentin des Landesrechnungshofes gewählt werden. Die Neuwahl ist nötig, weil die bisherige Amtsinhaberin Gisela von der Aue in der vergangenen Woche Justizsenatorin in Berlin wurde.

Die SPD hat als stärkste Fraktion ihre bisherige innenpolitische Sprecherin Britta Stark für das Spitzenamt vorgeschlagen. Die 43-Jährige aus Zepernick bei Bernau wird auch von der CDU gewählt werden.

Wahl auf Lebenszeit nicht mehr zeitgemäß

Nach Angaben von SPD-Fraktionssprecher Florian Engels ist Stark mit der Befristung des Amtes einverstanden. Die Beschränkung auf zwölf Jahre sei bereits seit längerem in den Koalitionsfraktionen diskutiert worden. Aufgrund des Wechsels von von der Aue sei jetzt Eile entstanden.

CDU-Fraktionschef Thomas Lunacek begründete den Schritt damit, dass das Amt unabhängig sein müsse. Bereits die Hälfte der Bundesländer habe die Amtszeit befristet. Eine Wahl auf Lebenszeit sei nicht mehr zeitgemäß. Die Gesellschaft und die Aufgaben änderten sich. Darauf müssten auch personelle Antworten gefunden werden. (tso/ddp)

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