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Brandenburg: Landesregierung fürchtet Pleiten bei Stadtwerken Strengere Kontrolle und mehr Transparenz sollen Verluste der kommunalen Eigenbetriebe vermindern

Potsdam - Die kommunalen Eigenbetriebe in Brandenburg sollen künftig effektiver gesteuert und strenger kontrolliert werden. Das bestätigte das Innenministerium am Donnerstag auf Anfrage.

Potsdam - Die kommunalen Eigenbetriebe in Brandenburg sollen künftig effektiver gesteuert und strenger kontrolliert werden. Das bestätigte das Innenministerium am Donnerstag auf Anfrage. Bereits im kommenden Jahr will die Koalition von SPD und CDU im Zuge der geplanten Generalreform der Kommunalverfassung restriktivere Überwachungsregelungen beschließen. Grund ist, dass kommunale Betriebe – etwa Ver- und Entsorgungsunternehmen oder Verkehrsbetriebe – wegen wachsender Verluste ein zunehmendes Risiko darstellen.

Jüngstes Beispiel: Um eine drohende Insolvenz der Stadtwerke Cottbus zu vermeiden, muss die Landesregierung bis zu fünf Millionen Euro zuschießen. Auch eine Anzahl kommunaler Wohnungsbaugesellschaften befindet sich in finanzieller Schieflage. „Auf das Land kommen riesige finanzielle Probleme durch kommunale Gesellschaften zu“, warnte der CDU- Innenexperte Sven Petke. Er bezifferte das Risiko auf „einen einstelligen Milliarden-Betrag“. Die Bürger seien direkt betroffen, weil schon bei drohender Insolvenz die Gebühren steigen würden. Deshalb müsse gehandelt werden.

In einem „Eckpunkte-Papier zur Gesamtnovellierung der Kommunalverfassung“ des Innenministeriums wird auf zwei Faktoren hingewiesen, die die Ertragslage kommunaler Betriebe zunehmend belasten: Zum einen die mit zunehmender Konkurrenz verbundene Liberalisierung der Märkte; zum anderen die Entvölkerung der Randregionen. Die schwierige Lage der kommunalen Haushalte lasse einen dauerhaften Ausgleich der Eigenbetriebs-Verluste aus den Gemeindekassen nicht mehr zu, so dass „eine gesetzliche Neuausrichtung erforderlich ist“.

Zu den vorgeschlagenen Neuerungen gehören die Besetzung von Aufsichtsräten der Gesellschaften mit Fachleuten von außerhalb, die Festlegung von Mindestanforderungen an das Management, die Erweiterung der Prüfungsrechte. Außerdem soll, so Petke, die Tätigkeit der Eigenbetriebe auf ein „wirtschaftlich überschaubares Maß“ begrenzt und Transparenz erreicht werden.

Insgesamt sollen bei der Novellierung der Kommunalverfassung im nächsten Jahr laut Innenministerium rund 80 Prozent der Vorschriften geändert oder abgeschafft werden. Das Reformprojekt ist – neben dem Umbau der Landesplanung und Förderpolitik – das größte der SPD- CDU-Koalition in der laufenden Legislaturperiode . Dabei sollen die Qualifikationsanforderungen an hauptamtliche Bürgermeister, Landräte, Amtsdirektoren und Beigeordnete verschärft und überflüssige Normen abgeschafft werden. Außerdem soll die Direktwahl der Landräte eingeführt werden, gegen die sich die SPD bisher gesträubt hat. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hat die Innenpolitiker von SPD und CDU zum 27. Januar zu einem Abstimmungsgespräch eingeladen.

Michael Mara

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