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Brandenburg: Lebenslang für tödliche Schüsse

Bankräuber von Meyenburg wurde erst 17 Jahre nach der Tat ermittelt. DNA-Spuren waren Hauptbeweis

Neuruppin - Schon vor der Urteilsverkündung gegen einen mutmaßlichen Raubmörder klickten im Gerichtssaal des Landgerichts Neuruppin gestern die Handschellen. Klaus B., der vor rund 17 Jahren in Meyenburg im nordwestlichen Brandenburg mit einem Kumpanen die dortige Sparkasse überfallen und dabei auf einen Bauarbeiter geschossen haben soll, wurde so an einer möglichen Flucht gehindert. Der mit seiner ganzen Familie angereiste Kneipenwirt hatte fest mit einem Freispruch gerechnet. Doch wenig später musste er sich für voraussichtlich lange Zeit von seiner Frau verabschieden. Das Landgericht verurteilte ihn in einem Indizienprozess zu lebenslanger Haft wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge. Der beim Bankraub im Januar 1991 ums Leben gekommene 47-jährige Bauarbeiter war das erste Todesopfer bei einem Überfall in den neuen Bundesländern gewesen.

Nachdem Klaus B. erst im Mai 2007 als Tatverdächtiger ermittelt wurde, konnte er Mitte Dezember das Gefängnis verlassen, weil das Gericht damals Zweifel an seiner Schuld hegte. Die Verteidigerin von Klaus B. kündigte jetzt Revision an, doch bis dahin bleibt der vielfach vorbestrafte 46-Jährige in Untersuchungshaft. „Noch nie war unsere Kammer so von der Beweislage hin- und hergerissen“, sagte der Vorsitzende Richter Gert Wegner. Der Angeklagte habe geschickt versucht, den Verdacht auf eine andere Person zu lenken.

Letztlich hätten ihn die bei der Tat benutzten Gegenstände und sein wenig plausibles Alibi überführt. Vor allem ein nach dem Überfall im Fluchtauto zurückgelassener Damenstrumpf wurde ihm zum Verhängnis. Kriminaltechniker entdeckten auf ihm bei einer nochmaligen Untersuchung mit neuesten Labormethoden Anfang 2007 winzige DNA-Spuren. Sie verglichen das Ergebnis mit der seit 1997 bestehenden bundesweiten DNA-Datei und landeten einen Volltreffer. Die Spuren auf dem Strumpf stimmten mit dem genetischen Fingerabdruck von Klaus B. überein, der ihm nach einem schweren Diebstahl im Jahre 2000 abgenommen worden war. Der Angeklagte, so die Richter, hatte beim Meyenburger Überfall den Strumpf zur Tarnung über den Kopf gezogen.

Der Angeklagte behauptete dagegen während des Prozesses, den Strumpf nur zu Demonstrationszwecken einmal übergezogen zu haben. Auch habe er wegen eines Rückenleidens zu dieser Zeit gar nicht am Tatort sein können.

Doch gegen ihn sprachen auch Spuren an der Fahrertür des Fluchtautos sowie ein bei ihm gefundenes Pistolenprojektil. Dieses passte zu der beim Banküberfall benutzten Waffe, die allerdings nie gefunden wurde. Außerdem war Klaus B. mit dem anderen Räuber eng befreundet. Dieser hatte sich bei einem missglückten Fluchtversuch aus einem Gefängnis Ende 1991 selbst erschossen.

Für das Gericht stand fest, dass der jetzt verurteilte Bankräuber nicht den tödlichen Schuss auf den Bauarbeiter abgegeben hatte. Beide Beteiligten hätten auf den Mann geschossen, nachdem dieser versucht hatte, das Duo aufzuhalten. Sie hätten damit beide den Tod billigend in Kauf genommen. Die Beute betrug damals 11 000 DM.

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