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Tal Becker, Rechtsberater des israelischen Außenministeriums, vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH).

© picture alliance / ANP/REMKO DE WAAL

Israel vor dem Internationalen Gerichtshof: Deutschland ist zur Verteidigung aufgerufen

Südafrikas Vorwürfe des Völkermords sind haltlos. Und wozu sind Freunde da, wenn nicht in bedrängter Lage? Die Bundesregierung muss sich an die Seite Israels stellen.

Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

Soll Israel sich etwa allein verteidigen? Der Völkermord-Vorwurf Südafrikas darf so nicht stehen bleiben. Auch im Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof verdienen die Israelis Unterstützung – nicht zuletzt deutsche.

Südafrika fordert vom IGH in einem Eilverfahren eine Anordnung, dass Israel seinen Militäreinsatz im Gazastreifen sofort einstellen muss. Pretoria beschuldigt Israel des „Völkermords“ an den Palästinensern.

Das klingt tatsächlich, als sei die islamistische Palästinenserorganisation Hamas die Leidtragende. Dabei ist sie die Leidbringende. Die Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Sexualverbrechen, die sie am 7. Oktober wiederholt begangen hat, dürfen nicht ungeahndet bleiben.

Umgekehrt ist es. Hamas-Terroristen haben israelische Bürger ermordet, hingerichtet, massakriert, vergewaltigt, entführt, nur weil sie Israelis waren. Das war der Versuch, Völkermord zu begehen. Israel soll vernichtet werden. Die Hamas trägt Schuld und Verantwortung dafür, was gerade im Gazastreifen geschieht. Israel hat auf diese Bedrohung reagiert, nimmt das Recht zur Selbstverteidigung wahr – das ihm nach dem Völkerrecht zusteht.

Die Hamas ist die, die menschenverachtend handelt

So fundamental wie die Bedrohung ist die Reaktion. Israel reagiert kompromisslos. Ja, das große Leid der Zivilbevölkerung im Gazastreifen ruft Trauer und Mitgefühl hervor. Zerstörung und Leid müssen dringend enden. Aber die Hamas hat auch das in der Hand. Und zwar, je eher sie aufgibt: den Krieg und ihre Menschenverachtung. Sie verachtet mit ihrem Handeln auch die eigene Bevölkerung.

Deutschland sagt, dass die Schutzverpflichtung für Israel gilt. Dann muss es hier fest an Israels Seite stehen. Das Land ist die einzige Demokratie und der einzige Rechtsstaat in dieser schwierigen Region. Es muss sich zumal in dieser bedrängten Lage auf Freunde verlassen können. Der Wert der Freundschaft, die Deutschland immer wieder betont und die historisch gesehen ein Geschenk ist, erweist sich jetzt.

In diesem Fall heißt das: Die Bundesrepublik muss sich vor dem IGH offiziell und formal an die Seite Israels stellen und sich dem Verfahren als Drittstaat anschließen. Die Bundesregierung ist aufgerufen, entsprechend zu intervenieren. Denn die Vorwürfe, die Südafrika erhoben hat, sind haltlos. Israel darf bei der Verteidigung nicht alleine bleiben.

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