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Brandenburg: Millionen in den Sand von Hoppegarten gesetzt?

Rechnungshof rügt Vergabe von Landesmitteln an Galopprennbahn ohne Rechtsgrundlage

Potsdam - Bei der Förderung der traditionsreichen Galopprennbahn Hoppegarten hat Brandenburgs Regierung mehr als 2,5 Millionen Euro verschwendet. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller Prüfbericht des Landesrechnungshofes, der dem Tagesspiegel vorliegt. Darin wird das zuständige Agrar- und Umweltministerium aufgefordert, „Erstattungs- und Regressansprüche“ gegenüber der bundeseigenen Treuhandnachfolgerin BVVG zu prüfen. Die BVVG ist Eigentümerin der Anlage und bietet diese zum Verkauf an. Konkret rügt Brandenburgs oberste Finanzkontrollbehörde, dass das Agrarministerium der BVVG 1999/2000 2,5 Millionen Euro Landesmittel überwiesen habe, wofür es weder eine Rechtsgrundlage noch eine „haushaltsrechtliche Ermächtigung“ gegeben habe.

Der Vorgang ist zugleich mehr als eine Altlast aus der Stolpe-Ära: Die jetzige Landesregierung hat nach Tagesspiegel-Recherchen versucht, die Missstände zu vertuschen. Agrarminister Dietmar Woidke (SPD) wurde bereits am 1. August 2005 auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der 2,5-Millionen-Zahlung hingewiesen. Karl-Heinz Oehler, der frühere Präsident des inzwischen insolventen „Union-Klubs von 1867 zu Berlin“, der die Rennbahn betrieben hat, informierte Woidke unter anderem darüber, dass die BVVG im Jahr 2000 die Summe „als Treuhandgeld auf einem Festgeldkonto“ anlegte, obwohl es in die Sanierung der maroden Anlagen fließen sollte. Die Antwort, die Oehler von Woidkes Staatssekretär Dietmar Schulze erhielt: „Die Problematik ist meinem Haus bekannt und war in der Vergangenheit Gegenstand verschiedener Prüfungen“, so ein offizielles Schreiben vom 19. August 2005. Es seien „ keine Anhaltspunkte für eine zweckwidrige Verwendung der Landesmittel“ gefunden worden.

Der Rechnungshof kommt jetzt zum entgegengesetzten Ergebnis: „Die Verfahrensweise der hiermit befassten Amtsträger stellt aus Sicht des Landesrechnungshofes einen Fall der Budgetflucht dar, der zu einem Schaden von mindestens 2,5 Millionen Euro nebst Zinsen führte“, so die Prüfer. Die Leistung an die BVVG erfolgte „unter Verstoß gegen grundlegende Prinzipien des Verwaltungs- und Haushaltsrechtes“, da die BVVG „weder einen gesetzlichen noch einen vertraglichen Anspruch“ auf das Geld hatte: Aus Sicht der Finanzprüfer war es quasi eine rechtswidrige Brandenburger Schenkung an eine bundeseigene Firma. Es gab weder einen Förderantrag noch einen Förderbescheid. Und weil eine „ordnungsgemäße Verwendungsnachweisprüfung unterblieb“, ist aus Sicht des Hofes unklar, ob die 2,5 Millionen Euro zweckentsprechend verwendet wurden. Nach Auskunft des Ministeriums an den Landtag ist dies der Fall gewesen. Diese Mitteilung an den Landtag ist nach Ansicht des Hofes aber ohne Aussagekraft, weil die Verwendungsprüfung eben ausgeblieben ist.

Die BVVG behauptet, dass die 2,5 Millionen Euro in die Rennbahn investiert worden seien. Weitere Stellungnahmen dazu gab es nicht: Der Vorgang sei Sache des Landes, hieß es.

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