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Brandenburg: Mordfall Ulrike: GdP-Chef: Schönbohm war über Pannen informiert

Der Streit um Pannen im Fall Ulrike nimmt an Schärfe zu: Der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft (GdP) Andreas Schuster erneuerte gestern den Vorwurf, Innenminister Jörg Schönbohm und die Eberswalder Polizeipräsidentin Uta Leichsenring hätten Fehler bei der Großfahndung auf der Pressekonferenz nach der Ergreifung des Täters verschwiegen. "In der Polizei waren diese Tatsachen bereits herum.

Der Streit um Pannen im Fall Ulrike nimmt an Schärfe zu: Der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft (GdP) Andreas Schuster erneuerte gestern den Vorwurf, Innenminister Jörg Schönbohm und die Eberswalder Polizeipräsidentin Uta Leichsenring hätten Fehler bei der Großfahndung auf der Pressekonferenz nach der Ergreifung des Täters verschwiegen. "In der Polizei waren diese Tatsachen bereits herum. Ich gehe davon aus, dass auch die Polizeipräsidentin und der Innenminister informiert waren", sagte Schuster. Der Minister wies am Dienstag in Potsdam Schusters Behauptung zurück, er sei bereits bei der Pressekonferenz zur Festnahme des mutmaßlichen Täters über "Fahndungsunzulänglichkeiten" informiert gewesen. Die Unterrichtung sei erst zwei Tage später am 31. März erfolgt. Wegen der "ungeheuerlichen Unterstellungen" forderte CDU-Vizeparteichef Sven Petke den Rücktritt Schusters.

Vor der Pressekonferenz am 29. März seien dem Innenministerium keine Fahndungsunzulänglichkeiten bekannt gewesen, sagte Sprecher Heiko Homburg. Dass das Polizeipräsidium Eberswalde "unzulänglich unterrichtet" habe, sei ein "schwerwiegender Vorgang." Dagegen forderte die PDS von Schönbohm eine "umfassende Stellungnahme" im Innenausschuss am 26. April. Innerhalb von Polizei und Staatsanwaltschaften stießen die Schuster-Aussagen auf Unverständnis. "Ein Gewerkschafter sollte sich vor die Polizisten stellen anstatt solche unsinnigen Vorwürfe zu erheben", sagte der Potsdamer Polizeipräsident Detlef von Schwerin. Es gebe für die Lügen-Behauptungen keine Anhaltspunkte, sagte Wolfgang Bauch, der Landesvorsitzende des Bundes deutscher Kriminalbeamter.

Gleichwohl sorgt für Diskussionen, warum die Polizei den Hinweis einer Bewährungshelferin vom 2. März auf den später festgenommen Täter Stefan Jahn negierte und weshalb Jahn am 16.März bei einem Kfz-Diebstahl erwischt, aber laufengelassen wurde. Im Gegensatz zur GdP sehen Innenministerium, Staatsanwaltschaft und der Bund der Kriminalbeamten darin keine Pannen. "Das ist Erbenszählerei - Jahn war im Raster drin", so Bauch. Allerdings gerät die Justiz in die Kritik: Es könne nicht sein, dass Jahn in seiner Bewährungszeit eine Reihe von Straftaten begehen konnte, sagte der PDS-Rechtspolitiker Stefan Sarrach. "Die Justiz hätte funktionieren müssen."

Jahn war bereits im März 2000 - drei Monate nach seiner Entlassung auf Bewährung - erneut bei Auto- und Ladendiebstählen erwischt worden. Erst im Oktober 2000 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Am 22. Februar 2001 - zwischen zwei Verhandlungstagen - entführte und ermordete er die 12-jährige Ulrike. Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg warnte dagegen vor voreiliger Kritik. Die Justiz bemühe sich, ihre "begrenzten Ressourcen" so einzusetzen, dass gefährliche Täter zügig verurteilt werden. Es gebe jedoch Fälle von Alltagsdelikten, wo dieses Tempo nicht gewährleistet werden könne.

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