zum Hauptinhalt

Brandenburg: Mühsam gefundener LER-Kompromiss wieder gefährdet

Humanisten erringen Erfolg gegen das Schulgesetz Jetzt muss das Landesverfassungsgericht entscheiden

Potsdam. In Brandenburg muss der Streit um Religionsunterricht und das Schulfach Lebenskunde/Ethik/Religion (LER) nun vor dem Landesverfassungsgericht wieder aufgerollt werden. Denn der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg will das Recht auf ein eigenes, zusätzliches Lehrfach „Humanistische Lebenskunde“ analog zum Religionsunterricht der Kirchen einklagen – und errang vor dem Verwaltungsgericht Potsdam jetzt einen überraschenden Teilsieg. „Wir haben Zweifel, dass das Schulgesetz verfassungsgemäß ist“, sagte eine Gerichtssprecherin dem Tagesspiegel. Nun muss das Landesverfassungsgericht über das Schulgesetz urteilen, durch das sich der Humanistische Verband unzulässig benachteiligt sieht. Koalitionspolitiker wie PDS-Opposition reagierten überrascht.

Erst im November 2002 war der jahrelange Rechtsstreit der großen Kirchen mit dem Land Brandenburg vor dem Bundesverfassungsgericht um die Stellung des Religionsunterrichts beendet worden. Nach einem Vergleich auf Vorschlag Karlsruhes durfte einerseits das von den Kirchen heftig bekämpfte und bundesweit einmalige Fach Lebensgestaltung/Ethik/Religion Pflichtfach bleiben. Andererseits wurde der konfessionelle Religionsunterricht, den die Kirchen in eigener Hoheit an den Schulen geben können, erleichtert. Weltanschauungsgemeinschaften wie die Humanisten jedoch erhielten im Schulgesetz kein Recht auf eigenen Unterricht – anders übrigens als in Berlin, wo es jedoch auch kein LER gibt. Die Begünstigung der Kirchen und Religionsgemeinschaften gegenüber den Weltanschauungsgemeinschaften ist nach Überzeugung der Kammer des Verwaltungsgerichtes „mit der Verfassung des Landes Brandenburg unvereinbar“, nach der niemand wegen seiner Weltanschauung benachteiligt werden dürfe – und nach der Weltanschauungsgemeinschaften den Religionsgemeinschaften gleichzustellen seien.

Die Konsequenzen, falls das Verfassungsgericht dieser Argumentation folgen sollte, sind noch nicht absehbar. Dass neben dem Pflichtfach LER ein weiteres – wenn auch freiwilliges – Weltanschauungsfach an Brandenburgs Schulen eingeführt werden müsste, hält etwa CDU-Fraktionschefin Beate Blechinger für „abwegig“.

Bildungsminister Steffen Reiche (SPD) erklärte, er sehe dem Verfahren gelassen entgegen. Bereits früher hatte Reiche keinen Hehl daraus gemacht, dass der Humanistische Verband mit seiner Klage dem Fach LER schade, das er eigentlich gutheiße. Und der Verband schade umso mehr, wenn er ein konkurrierendes Fach anbieten würde. Schon jetzt, so Reiche, könnten sich die Humanisten in den LER-Unterricht einbringen – dessen Zweck ja gerade die Information über verschiedene Weltanschauungen und Religionen sei.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false