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Brandenburg: Nachtflüge im Minutentakt

Trotz gerichtlicher Auflagen: Auf dem geplanten Großflughafen herrscht auch zu später Stunde viel Verkehr

Schönefeld - Auf dem künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) in Schönefeld soll auch trotz der Auflagen des Bundesverwaltungsgerichts nachts viel geflogen werden – gleichzeitig soll die Lärmbelastung aber insgesamt zurückgehen, weil leisere und moderne Maschinen eingesetzt werden sollen. Das geht aus den Unterlagen hervor, die die Flughafengesellschaft, wie berichtet, jetzt beim Brandenburger Infrastrukturministerium eingereicht hat. Es muss nach dem Gerichtsbeschluss die Vorgaben für Nachtflüge ändern. Gegen diese neuen Auflagen kann dann wieder geklagt werden; der Ausbau des Flughafens wird dadurch aber nicht gestoppt.

Obwohl der Flugverkehr nachts eingeschränkt werden muss, soll es auch während der Schlafzeit in der Endausbaustufe des Flughafens bis zu 113 Flüge geben, vornehmlich in der Zeit von 22 Uhr bis 0 Uhr sowie zwischen 4 Uhr und 5 Uhr. Die weitaus meisten Flüge sind in der einen Stunde zwischen 22 Uhr und 23 vorgesehen, wo fast im Minutentakt gestartet oder gelandet werden soll. Aber auch in der Zeit des „weitgehenden“ Flugverbots von 0 Uhr bis 4 Uhr wollen die Fluggesellschaften etwa zehn Mal starten und landen – zu Flügen, die nicht zu anderen Zeiten möglich seien, bei Verspätungen sowie für Postflüge.

Ursprünglich hatte die Genehmigungsbehörde einen uneingeschränkten Nachtflugverkehr vorgesehen. Diesen Beschluss hatte das Bundesverwaltungsgericht im März 2006 allerdings gekippt und dem Ministerium aufgetragen, in der nächtlichen Kernzeit von 0 Uhr bis 5 Uhr ein „weitgehendes Nachtflugverbot“ anzuordnen. Auch in der Zeit von 22 Uhr bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr stuften die Richter nur den Flugbetrieb als unbedenklich ein, der sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht innerhalb des Tagzeitraumes abwickeln lasse.

Dazu hat das Beratungsunternehmen ARC aus Aachen im Auftrag der Flughafengesellschaft die Fluggesellschaften nach ihren Wünschen gefragt. Herausgekommen ist ein erheblicher Bedarf nach Flügen vor allem von 22 Uhr bis 24 Uhr sowie zwischen 4 Uhr und 5 Uhr. Klar sei aber auch geworden, dass zwischen 0 Uhr und 5 Uhr planmäßige Flüge nicht zu rechtfertigen seien, sagte Flughafensprecher Ralf Kunkel. Die eingereichten Zahlen seien Wünsche der Fluggesellschaften und keine Anträge.

Ein weiteres Gutachten zeige aber auch, dass ein Flugbetrieb in den sogenannten Randzeiten (22 Uhr bis 0 Uhr und 5 Uhr bis 6 Uhr) „dringend geboten“ sei, um den Flughafen wirtschaftlich betreiben zu können, sagte Kunkel weiter.

Würde rund um die Uhr geflogen, wie es ursprünglich vorgesehen war, entstünden am Flughafen nach Angaben der Gutachter 79 100 Arbeitsplätze. Bei einer Nachtruhe von 0 Uhr bis 5 Uhr verringere sich die Zahl auf 77 700 und bei einem Flugbetrieb lediglich von 6 Uhr bis 22 Uhr sogar im schlechtesten Fall auf 60 800. Entsprechend würden sich auch die Einnahmen aus dem Flugbetrieb – und das Steueraufkommen verringern.

Weitere Informationen unter

www.mir.brandenburg.de

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