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Nahverkehr: ÖPNV-Gesetze werfen Fragen auf

Die Linkspartei/PDS hat offenbar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des vom Landtag verabschiedeten Gesetzes zum Öffentlichen Personennahverkehr. Das Gesetz soll daher geprüft werden.

Potsdam - Die Verkehrsexpertin Anita Tack verwies darauf, dass der ÖPNV seit 2005 eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte sei. Im neuen ÖPNV-Gesetz sei festgeschrieben worden, dass zum ÖPNV auch die Schülerbeförderung gehöre, die aber als Landesaufgabe eine Pflichtaufgabe sei. "Aus unserer Sicht ist dies verfassungsrechtlich bedenklich", sagte Tack. Die Fraktion werde deshalb eine entsprechende Prüfung veranlassen.

Bedenken bestünden auch hinsichtlich der finanziellen Zuweisungen für die Schülerbeförderung. Die Mittel sollen nicht wie bisher an die Verkehrsunternehmen gezahlt werden, sondern in den Pauschalbetrag fließen, den die Landkreise vom Land zur Finanzierung des ÖPNV erhalten. Dies wäre dann jedoch keine Ausgleichszahlung mehr wie bisher, sondern ein Zuschuss. Tack bezweifelte, dass diese Regelung mit dem EU-Beihilferecht zu vereinbaren ist, und kündigte auch hier eine Überprüfung an.

Die Koalition von SPD und CDU hatte am Donnerstag das neue ÖPNV-Gesetz verabschiedet. Mit der Regelung sollen Einschnitte infolge der gekürzten Bundeszuschüsse für den regionalen Bahnverkehr abgefedert werden. Das Gesetz gibt den Kommunen und Landkreisen mehr Eigenverantwortung. So können die Gemeinden künftig die Mittel für die Schülerbeförderung selbst verwalten. Dazu werden die Zuschüsse des Landes in Höhe von 35 Millionen Euro pro Jahr in das ÖPNV-Gesetz integriert. (tso/ddp)

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