zum Hauptinhalt

Brandenburg: Neues Urteil im Potzlow-Prozess Ein Täter muss drei statt zwei Jahre in Haft – er hat im Juli 2002 einen 16-Jährigen mit zu Tode gequält

Neuruppin - Im Verfahren um den grausigen Mord an dem Jugendlichen Marinus Schöberl in Potzlow im Juli 2002 hat das Landgericht Neuruppin gestern das frühere Urteil moderat verändert. Der 19-jährige Angeklagte Sebastian F.

Von Frank Jansen

Neuruppin - Im Verfahren um den grausigen Mord an dem Jugendlichen Marinus Schöberl in Potzlow im Juli 2002 hat das Landgericht Neuruppin gestern das frühere Urteil moderat verändert. Der 19-jährige Angeklagte Sebastian F. erhielt drei statt zwei Jahre Jugendhaft. Er bleibt aber vorläufig frei, da weder Staatsanwaltschaft noch Gericht eine Fluchtgefahr sehen. Die Neuruppiner Richter ordneten zudem für den Angeklagten Marco S. (25), der in erster Instanz zu 15 Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt worden war, die Einweisung in eine geschlossene Entziehungsanstalt an. Dort soll er von seinem Alkoholproblem geheilt werden. Die neue Verhandlung war notwendig, weil der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Neuruppiner Urteil teilweise aufgehoben hatte.

Marco S., sein Bruder Marcel und Sebastian F. hatten den 16 Jahre alten Schöberl stundenlang misshandelt. Marcel S. sprang sogar auf den Hinterkopf des Opfers, das die Tortur nicht überlebte. Das Urteil gegen Marcel S., achteinhalb Jahre Jugendhaft, beanstandete der BGH nicht.

Das Landgericht Neuruppin hatte die drei Rechtsextremisten im Oktober 2003 verurteilt. Aber nicht hart genug, meinte die Neuruppiner Staatsanwaltschaft und ging in Revision. Im August verkündete dann der BGH, Sebastian F. habe Körperverletzung mit Todesfolge begangen. Die Neuruppiner Kammer hatte lediglich auf gefährliche Körperverletzung und weitere Taten erkannt. Der BGH forderte, das Landgericht Neuruppin müsse das Strafmaß für Sebastian F. neu festsetzen. Außerdem sei zu prüfen, ob Marco S. in eine Entziehungsanstalt eingewiesen oder in Sicherungsverwahrung genommen wird. Bei einer Sicherungsverwahrung kommt der Täter nach Verbüßung der Haft nicht frei, weil die Justiz befürchtet, dass er weitere Verbrechen begeht.

Staatsanwalt Kai Clement forderte gestern die Sicherungsverwahrung für den mehrfach vorbestraften Marco S., der nach der Tat in Potzlow noch zwei weitere Menschen geschlagen hatte. In Brandenburg gebe es wegen der öffentlichen Finanznot keine Therapiemöglichkeiten, sagte Clement. Das Gericht war nicht überzeugt: Es gehe nicht, einen Angeklagten lebenslang wegzusperren, weil sich ein Land keine angemessene Therapie leisten kann, sagte Richter Gert Wegner. Das Verfahren ist mit dem neuen Urteil endgültig abgeschlossen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false