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Öffentliche Aufträge: Kein Mindestlohn, keine Jobs

Brandenburgs Landesregierung will die Vergabe öffentlicher Aufträge an soziale Mindeststandards koppeln.

Potsdam - In Brandenburg sollen öffentliche Aufträge des Landes künftig nur an Firmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten mindestens einen Bruttostundenlohn von 7,50 Euro zahlen. Darauf hat sich die Landesregierung nach Tagesspiegel-Informationen bereits grundsätzlich geeinigt. Wie das sogenannte Vergabegesetz aber weiter aussehen soll, verursacht heftigen Streit zwischen SPD und Linkspartei. Am Dienstag wollte das Kabinett erstmals über eine Vorlage von Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) beraten, die die Eckpunkte des geplanten Mindestlohn-Vergabegesetzes enthält, was aus Zeitgründen aber kurzfristig vertagt wurde. Zudem sind die Fronten verhärtet.

SPD-Arbeitsminister Günter Baaske gehen die Pläne des Linke-Wirtschaftsministers nicht weit genug. Dieser will öffentliche Aufträge allein an Mindestlöhne koppeln. Er kann auf den Koalitionsvertrag pochen: „Die Koalition schafft die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass öffentliche Aufträge nur dann vergeben werden können, wenn die über dem Mindestlohn liegende Tarifbindung oder zumindest die Zahlung von Mindestlöhnen vorausgesetzt wird.“ Nicht mehr. Dagegen will Baaske, der die Zuständigkeit für das Vergabegesetz Ende 2009 ohne Not an Christoffers abgab, zusätzlich neben der Mindestlohnklausel öffentliche Aufträge an weitere Vorgaben binden – ob in den Unternehmen soziale und ökologische Standards eingehalten werden oder dass man Ausbildungsbetriebe bevorzugt. Sogar eine Kopplung an Frauenförderung – einst eine dann nicht realisierte Idee der damaligen Sozialministerin Regine Hildebrandt (SPD) – war im Gespräch. Baaske hat allerdings ein Druckmittel gegen den pragmatischen Linken – nämlich das Beispiel Berlin. Das vom rot-roten Senat im September 2009 verabschiedete Berliner Vergabegesetz enthält ebenfalls weitgehende Sozial- , Öko- und Frauenförder-Standards. Nach der Senatsvorlage aus dem vorigen September müssen etwa Berliner Bieter, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, eine „Erklärung zur Frauenförderung“ abgeben (siehe auch unten stehender Text).

Innerhalb der Potsdamer Regierung gibt es allerdings Stimmen, und zwar bei der SPD und bei den Linken, die das Berliner Gesetz – schon das Vorgänger-Werk scheiterte am Europäischen Gerichtshof – für juristisch riskant halten. Wenn Brandenburg dennoch dem Berliner Beispiel folgen sollte – was aber bislang nicht danach aussieht - wäre ein Aufschrei programmiert. Es widerspräche Vorabsondierungen auf Spitzenebene mit den Wirtschaftskammern des Landes, die Rot-Rot nicht ohne Argwohn beobachten. Auch der Städte- und Gemeindebund kündigt ein Veto an, falls das Gesetz über Mindestlöhne hinaus überfrachtet wird, bestätigt Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher. „Das wäre nicht hinnehmbar.“ 

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