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Brandenburg: Perspektive gesucht

Michael Mara

Schon zu Beginn des Jahres zeichnet sich ab: 2006 wird es in Brandenburg spannende Entscheidungen geben. Die Uckermark hat das Land beim Verfassungsgericht wegen chronischer Unterfinanzierung öffentlicher Aufgaben verklagt. Darin sieht der Kreis einen Verstoß gegen die Verfassung, die einen entsprechenden finanziellen Ausgleich durch die Landesregierung verlangt.

Gewiss, die Uckermark ist ein Extremfall. Die jungen Menschen verlassen den struktur- und einkommensschwächsten Kreis Brandenburgs und auch der Bundesrepublik in Massen. Mit der Einwohnerzahl sinken Zuweisungen und Einnahmen. Trotzdem muss die technische und soziale Infrastruktur vorgehalten werden. In einem so großen und dünn besiedeltem Gebiet eine kostspielige Angelegenheit. Zugleich schnellen die Sozialausgaben in die Höhe.

Doch im Kern stehen alle Randregionen Brandenburgs vor ähnlichen schier unlösbaren Problemen. Die Arbeitslosigkeit ist besonders groß. Die Einnahmen aus Einkommens- und Gewerbesteuer sind besonders gering. Die Schere zwischen den Zuweisungen des Landes auf der einen und den Soziallasten auf der anderen Seite wird immer größer. Man merkt das auch daran, dass immer mehr Kassenkredite aufgenommen werden müssen, um Finanzlöcher zu schließen.

Umso bedrückender ist es, dass die Landesregierung keine Konzepte für die ausblutenden Randregionen hat. Vor rund einem Jahr schockte Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) mit der Ankündigung, dass den berlinfernen Regionen nur noch Bildung versprochen werden könne. Weil es einen Aufschrei gab, sicherte er zu, dass es an der Daseinsvorsorge keine Abstriche gebe. In der Uckermark mit einem Finanzloch von 40 Millionen Euro droht aber genau das.

Nun wird das oberste Gericht des Landes am Beispiel der strukturell benachteiligten Uckermark zu prüfen haben, ob die Regierung ihren Verfassungspflichten nachkommt oder ob sie die notleidenden Gebiete, die von wachsenden Soziallasten erdrückt zu werden drohen, künftig besser versorgen muss.

In der Vergangenheit hat das Verfassungsgericht verschiedentlich im Sinne von Kommunen entschieden, die wegen Finanzstreitigkeiten Beschwerden einlegt haben. Und auch jetzt spricht manches dafür, dass die obersten Richter die Landesregierung nachdrücklich an ihre Pflichten erinnern werden. Diese Klarheit ist notwendig, denn die Menschen in den Randregionen wollen wissen, ob sie eine Perspektive haben.

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