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Brandenburg: Piratenpartei nicht zur Wahl zugelassen

Die Piratenpartei darf nicht zur Brandenburger Landtagswahl am 27. September antreten.

Die Piratenpartei darf nicht zur Brandenburger Landtagswahl am 27. September antreten. Die Vereinigung sei ebenso wie die Organisationen Global Future Party und Plan B nicht zur Wahl zugelassen worden, teilte Landeswahlleiter Bruno Küpper nach der Sitzung des Landeswahlausschusses mit. Das Gremium hatte über die Zulassung von zehn bislang nicht im Landtag vertretenen Parteien und Vereinigungen zu entscheiden. Die Piratenpartei betrachtet sich als Verfechter der Wissens- und Informationsgesellschaft und kämpft für den Datenschutz ebenso wie für die Lockerung des Urheberrechts. Zur Bundestagswahl wurde die Partei mit derzeit rund 4400 Mitgliedern in 16 Landesverbänden zugelassen. Zugelassen wurden sieben Parteien und Vereinigungen, die nicht schon zuvor mit eigenen Kandidaten zur Landtags- beziehungsweise Bundestagswahl angetreten waren. Bei ihnen handelt es sich um Die Republikaner (REP), Rentnerinnen und Rentner Partei (RRP), Freie Union, Freie Wähler Brandenburg (FW), Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen (BVB) und Deutsche Arbeitslosen Partei (DAP). Dazu kommt Die Volksinitiative gegen die Massenbebauung Brandenburgs mit Windenergieanlagen und die verfehlte Wasserpolitik. (ddp)

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