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Politik: 44 geheime Seiten über die RAF

Mord an Buback: Verfassungsschutz legte Anfang der 80er Dossier über Aussage der Terroristin Becker an

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Berlin - Im Bundesamt für Verfassungsschutz sind offenbar Unterlagen aufgetaucht, die den Kontakt der Behörde zur inhaftierten RAF-Terroristin Verena Becker Anfang der 80er Jahre dokumentieren. Ein hochrangiger Sicherheitsexperte, der namentlich nicht genannt werden will, sagte am Montag dem Tagesspiegel, das Bundesamt habe am Wochenende in alten Unterlagen ein 44-Seiten-Papier „ausgegraben“, in dem die Ergebnisse der Befragung Beckers zusammengefasst seien. Auch ein weiterer hochrangiger Sicherheitsexperte sagte, nach seiner Kenntnis habe das Bundesamt für Verfassungsschutz einen „Infokontakt“ zu der verurteilten Terroristin unterhalten. Der „Spiegel“ hatte am Wochenende berichtet, der Verfassungsschutz habe Anfang der 80er Jahre durch Gespräche mit Becker erfahren, dass der RAF-Mann Stefan Wisniewski im April 1977 den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen hatte. Sollte diese Version stimmen, könnte das RAF-Mitglied Knut Folkerts 1980 zu Unrecht wegen des Mordes an Buback verurteilt worden sein.

Nach Informationen des Tagesspiegels war Becker, die Anfang der 80er Jahren in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf einsaß und aussagebereit war, unter dem Vorwand, lungenkrank zu sein, zur vermeintlichen Behandlung nach Kassel verlegt worden. Anschließend sollen Verfassungsschützer sie in einer konspirativen Wohnung in Köln etwa zwei Wochen befragt haben. Die 1977 zu lebenslanger Haft verurteilte Becker, bei deren Festnahme die Tatwaffe des Buback-Mordes gefunden worden war, soll sich von ihrer Aussage eine vorzeitige Haftentlassung versprochen haben. Becker kam im Herbst 1989 durch einen Gnadenakt des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker frei.

Sicherheitsexperten halten es für wahrscheinlich, dass der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse aus der Befragung Beckers weiterleitete. Als mögliche Adressaten kämen die Bundesanwaltschaft, das Bundesinnenministerium, das Bundeskanzleramt und das Bundeskriminalamt infrage. Vermutlich seien die Informationen aus den Gesprächen des Verfassungsschutzes mit Becker dann auf höchster Ebene „eingekapselt“ worden und nicht in das Ermittlungsverfahren zum Mordfall Buback eingeflossen, weil die Angaben der RAF-Frau durch keine weiteren Erkenntnisse gestützt wurden. Diese Version würde erklären, warum selbst Fahnder, die eng mit dem RAF-Komplex befasst waren, von Beckers Angaben damals keine Kenntnis erhielten. Ein hochrangiger Sicherheitsexperte, der in die Ermittlungen gegen die „Rote Armee Fraktion“ eingebunden war, hatte am Wochenende dem Tagesspiegel berichtet, erst jetzt von Beckers Angaben zum Ablauf des Attentats zu erfahren.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz gab am Montag keine Stellungnahme ab. Der ehemalige Präsident des Amtes, Richard Meier, der die Behörde von 1975 bis 1983 führte, sagte der „Bild“-Zeitung, der Verfassungsschutz habe keine Erkenntnisse zum Täterkreis der RAF unterdrückt. Meier schloss auch aus, Becker könnte zum Verfassungsschutz „übergelaufen“ sein. Das tat sie nach Tagesspiegel-Informationen aber auch nicht – nach der Vernehmung in Köln gab es offenbar keine weitere Kooperation.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wies am Montag Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt an, „sofort“ mit einer „gründlichen Sachaufklärung“ zu beginnen.

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