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Betroffenen wird geraten Implantate der Firma PIP entfernen zu lassen.

© dapd

Brustimplantate: SPD will Frauen von Kosten entlasten

Die SPD fordert Kulanz bei der vorgesehenen Kostenbeteiligung für erforderliche Nachbehandlungen bei undichten Brustimplantaten. Die Frauen seien Opfer von "betrügerischen Firmen".

Im Skandal um schadhafte Brustimplantate hat die SPD gefordert, betroffenen Patientinnen die vorgesehene Kostenbeteiligung für erforderliche Nachbehandlungen zu erlassen. Das Gesetz gebe den Krankenkassen diesen Spielraum, sagte der Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach dem Tagesspiegel. Mit den Operationen seien die Frauen kein unnötiges Risiko eingegangen, sondern zu Opfern einer betrügerischen Firma geworden, von der sie wegen Konkurses auch keinen Schadensersatz erwarten könnten. Eine Unterscheidung zwischen medizinisch veranlassten Implantationen, etwa nach Brustkrebsoperationen, und rein ästhetisch motivierten Eingriffen bei der Kostenerstattung dürfe es in diesem Fall deshalb nicht geben.

Nach Paragraf 52 des Sozialgesetzbuchs müssen Patienten an den Kosten von Folgebehandlungen nach einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff wie einer Schönheitsoperation „in angemessener Höhe“ beteiligt werden. Einer internen Empfehlung zufolge erstatten die Kassen in solchen Fällen nur 50 Prozent, allerdings soll die soziale Situation der Betroffenen mitberücksichtigt werden. Das mit dem Gesetz der großen Koalition im Jahr 2007 eingeführte Selbstverschuldensprinzip sei aufgrund des aktuellen Falles jedoch nicht infrage zu stellen, betonte Lauterbach. Es sei weiterhin sinnvoll, Patienten auf diese Weise von vermeidbaren Gesundheitsschäden, etwa durch Riesenpiercings oder Ganzkörpertätowierungen, abzuschrecken und die Solidargemeinschaft von solchen Folgekosten zu entlasten.

Auch die Bundesärztekammer forderte, dass die Regelungen, die eine finanzielle Beteiligung der Patienten von Schönheitsoperationen vorsehen, „ in diesem Fall hintangestellt werden“. Gleichzeitig verlangte Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery, die berufsrechtliche Qualifikation der Schönheitschirurgen zu überprüfen. Nur wer eine Zusatzqualifikation in plastischer und ästhetischer Chirurgie besitze, solle künftig Schönheitsoperationen durchführen dürfen.

Lauterbach forderte zudem eine Meldepflicht für schadhafte Medizinprodukte und ein entsprechendes Zentralregister. Anders als bei Arzneimitteln zeigten sich Nebenwirkungen hier oft „erst im Einsatz“ und ließen sich nicht durch Zulassungsverfahren ausschließen. Auch die AOK forderte „Versorgungstransparenz über entsprechende Register“. Es reiche nicht aus, wenn das Gesundheitsministerium in Brüssel nur auf mehr unangemeldete Produktkontrollen dränge, sagte Vorstand Uwe Deh.

Laut einer Umfrage erstreckt sich der Silikon-Skandal auf alle Bundesländer. Besonders betroffen sind die Städte Hamburg und Düsseldorf. In der Hansestadt sind bereits 180 betroffene Patientinnen bekannt. Aus Thüringen wurden 90, aus Hessen bislang 70 Fälle gemeldet.

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