Grundbedarf : Hartz IV de luxe?

28.09.2010 22:35 UhrVon Cordula Eubel
Mittag beim Profi. Bedürftige Kinder und ihr Koch im Berliner Kinder- und Jugendzentrum „Die Arche“. Foto: Clemens Bilan/ddp
Mittag beim Profi. Bedürftige Kinder und ihr Koch im Berliner Kinder- und Jugendzentrum „Die Arche“. - Foto: Clemens Bilan/ddp

Für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuberechnung der Regelsätze braucht die Bundesregierung die Unterstützung der Sozialdemokraten. Die SPD legt sich nicht auf ein Nein fest und lässt sich für den Bundesrat alle Möglichkeiten offen.

Berlin - „Schnaps, Zigaretten, Flachbildschirme“ – CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt macht es sich einfach, als er den Beschluss der schwarz-gelben Koalition verteidigt, die Hartz-IV-Regelsätze im nächsten Jahr nur um fünf Euro im Monat anzuheben. Wenn die SPD meine, dass diese Güter zum lebensnotwendigen Grundbedarf gehörten, dann solle sie es sagen, fordert Dobrindt mit Blick auf das Abstimmungsverhalten der SPD-geführten Länder im Bundesrat. SPD-Chef Sigmar Gabriel, ätzte der CSU-Mann, wolle „Hartz IV de luxe“.

Über dieses Stöckchen mag die SPD nicht springen – auch wenn es die einfachste Möglichkeit wäre, die Bezüge der Hartz-IV-Empfänger deutlich zu erhöhen.

Im Durchschnitt gaben Geringverdiener 2008 nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamts 8,11 Euro im Monat für alkoholische Getränke aus, sowie 11,08 Euro für Tabakwaren. Unter anderem, weil diese „Genussgifte“, wie es im Gesetzentwurf heißt, aus der Berechnung gestrichen wurden, fällt das Plus bei den Hartz-IV-Sätzen deutlich geringer aus als erwartet.

Für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuberechnung der Regelsätze braucht die Bundesregierung die Unterstützung der SPD. Denn auch der Bundesrat muss dem Gesetzespaket zustimmen, und in der Länderkammer hat Schwarz-Gelb keine Mehrheit.

Die Sozialdemokraten kritisieren zwar die Regierungspläne harsch, lassen sich aber für den Bundesrat alle Möglichkeiten offen. Die SPD werde nicht für eine Lösung die Hand reichen, die „offensichtlich verfassungswidrig“ sei, sagt der stellvertretende Fraktionschef Hubertus Heil. Zugleich macht der Arbeitsmarktexperte deutlich: „Die SPD ist keine Njet- Partei.“ Die SPD werde jeden einzelnen der insgesamt rund 230 Ausgabeposten nachrechnen, die für die Berechnung zugrunde gelegt wurden. „Es gibt berechtigte Hinweise, dass die Regelsätze künstlich heruntergerechnet wurden“, sagt Heil. Das Bildungspaket für Hartz-IV-Kinder sei zudem ein „Scheinriese“. Derzeit erhielten in Deutschland nur 20 Prozent der Kinder überhaupt ein Mittagessen in der Schule oder der Kita, weil es so wenige Ganztagseinrichtungen gebe. „Wir brauchen ein nationales Paket für Bildung“, forderte Heil. Kritik übte er außerdem an den geplanten Mittelkürzungen für die Arbeitsmarktpolitik.

Während die Union die SPD vor einer Blockade der Reform im Bundesrat warnte, mahnt die Linkspartei ein gemeinsames Vorgehen der Opposition an. Es liege jetzt an der SPD, im Gespräch mit der Regierung zu beweisen, ob sie endlich Oppositionspartei geworden sei oder immer noch eine halbe Regierungspartei, sagte Linken-Fraktionschef Gregor Gysi. „Wenn sie rauskommt mit statt fünf Euro mit 7,50 Euro oder zehn Euro, versagt die SPD.“ Die Vorsitzende des Sozialausschusses im Bundestag, Katja Kipping, wirbt dafür, die geplanten Gesetze erneut vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen – über eine Normenkontrollklage. Dafür bräuchte die Linke aber die Unterstützung der SPD, eine solche Klage müssten 25 Prozent der Abgeordneten im Bundestag unterstützen.

Einen Ansatzpunkt sieht die Linken- Fraktion bei den Leistungen für Kinder. „Es gibt keinen eigenständig berechneten Kinderregelsatz“, moniert die Abgeordnete Diana Golze. So mussten die ausgewählten Hartz-IV-Familien nicht notieren, wie viel Geld sie tatsächlich für ihre Kinder ausgeben. Außerdem sei die Datengrundlage sehr klein. So wurden nur 237 Haushalte mit Kindern unter sechs Jahren befragt, bei den Familien mit sieben bis 13-jährigen Kindern waren es nur 184, und bei den Jugendlichen bis 18 Jahren 115 Haushalte.

Trotz dreimaliger Nachfrage habe das Arbeitsministerium nicht die Rohdaten des Statistischen Bundesamts zur Verfügung gestellt, kritisiert ihre Fraktionskollegin Kipping: „Das Verfahren ist von Intransparenz und Mauschelei bestimmt.“

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