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Politik: Kennen Behörden Bubacks Mörder seit Jahrzehnten?

Verfassungsschutz soll Anfang der 80er von Schüssen des RAF-Terroristen Wisniewski gewusst haben / Klar fuhr offenbar Fluchtauto

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Berlin - Der Verfassungsschutz soll bereits Anfang der 80er Jahre gewusst haben, wer am 7. April 1977 die tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback abgegeben hat. Einer der spektakulärsten Morde in der Geschichte der Rote Armee Fraktion (RAF) wurde demnach gemeinsam von den RAF-Terroristen Stefan Wisniewski und Günter Sonnenberg begangen. Wisniewski soll die tödlichen Schüsse von einem Motorrad aus abgefeuert haben, das Sonnenberg fuhr. Der derzeit auf einen Gnadenerweis des Bundespräsidenten wartende Christian Klar soll am Steuer des späteren Fluchtautos gesessen haben. Der 1980 für die Tat verurteilte RAF-Kämpfer Knut Folkerts war an der unmittelbaren Ausführung des Mordes nicht beteiligt. Das ehemalige RAF-Mitglied Peter- Jürgen Boock bestätigte jetzt dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, diese Version Anfang April dem Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, Michael Buback, telefonisch mitgeteilt zu haben. Nach Informationen des Tagesspiegels am Sonntag decken sich die Angaben mit Tatschilderungen, die die frühere RAF-Frau Verena Becker bereits Anfang der 80er Jahre dem Verfassungsschutz gegeben hat. Becker soll damals zwei Wochen lang in einer konspirativen Wohnung vernommen worden sein.

Bislang war für die Strafverfolgungsbehörden unstrittig, dass Klar, Folkerts und Sonnenberg direkt für die Ermordung Bubacks verantwortlich waren. Dass jetzt Wisniewski der Schütze gewesen sein soll, sei eine „große Überraschung“, sagte ein hochrangiger Sicherheitsexperte, der eng in die Fahndung nach RAF-Terroristen eingebunden war, dem Tagesspiegel am Sonntag. Davon sei ihm bislang nichts bekannt gewesen. Der Fachmann, der namentlich nicht genannt werden wollte, sagte, es wäre ein „riesiger Skandal“, sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz solche Informationen nicht an die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere an die Bundesanwaltschaft, weitergegeben haben. Selbst wenn die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes gerichtlich nicht verwertbar gewesen seien, hätte die Bundesanwaltschaft informiert werden müssen, um ihre Ermittlungen zum Buback-Mord zielgerichtet auf die Täter führen zu können, sagte der Experte. Er betonte, „die Bundesanwaltschaft muss jetzt sagen, ob sie etwas gewusst hat“. Ein Sprecher der obersten Anklagebehörde der Bundesrepublik wollte auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben. Auch Politiker forderten am Samstag eine Klärung.

Dis Diskussion um eine Begnadigung von Klar geht weiter. Opferangehörige und Sicherheitskreise widersprachen der Ansicht von Michael Buback, Klar zu begnadigen, weil er seinerzeit nicht die tödlichen Schüsse abgegeben habe. Auch das Steuern des Fluchtautos sei eine direkte Tatbeteiligung, hieß es.

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