zum Hauptinhalt

Kritik von der SPD: Linke unter Beobachtung

Das Leipziger Urteil des Verwaltungsgerichts gegen den Linken-Politiker Ramelow stößt auch bei Sozialdemokraten auf Kritik.

Von Matthias Schlegel

Berlin - Das war schon überraschend: Ausgerechnet in einer Phase, in der man sich in deutschen Landen an die Präsenz der Linkspartei in 15 von 18 Landtagen gewöhnt zu haben schien, bezweifelt das Leipziger Bundesverwaltungsgericht deren Verfassungsmäßigkeit. Denn nichts anderes bedeutet das Urteil vom Mittwoch, wonach die Beobachtung des heutigen Linken-Fraktionschefs im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, durch das Bundesamt für Verfassungsschutz „verhältnismäßig“ und „angemessen“ sei.

Dass die Reaktionen bei den Linken selbst überaus harsch ausfielen, mag nicht verwundern. Parteichef Klaus Ernst sagte, der „politischen Instrumentalisierung“ des Verfassungsschutzes werde damit Tür und Tor geöffnet. Schaue man sich die Liste der Gesetze an, die in den vergangenen Jahren vom Verfassungsgericht oder vom Bundespräsidenten kassiert worden seien, „dann kommen eher Zweifel an der Verfassungstreue dieser und der vorherigen Bundesregierung auf“. Linken-Fraktionsvize Dietmar Bartsch sagte im Inforadio des RBB, er habe es „nicht für möglich gehalten, dass gerichtlich festgestellt wird, dass der Geheimdienst sich zum willfährigen Arm parteipolitischer Interessen machen kann“. Ramelow selbst bekräftigte am Donnerstag seine Absicht, nun vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Kritik kam aber auch aus den Reihen der SPD. Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig sagte der „Mitteldeutschen Zeitung“: „Das ist ein absurdes Urteil.“ Schließlich sei die Linkspartei „eine politische Realität und eine verfassungskonforme, demokratische Partei“. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sagte, die Regeln zur Arbeit des Geheimdienstes bedürften „einer präziseren Eingrenzung, um eine ausufernde Überwachung zu vermeiden“. Der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern und SPD-Landesvorsitzende, Erwin Sellering, sagte dem Tagesspiegel, er wolle das Urteil selbst nicht kommentieren. Alle rechtlichen Fragen müssten im Zweifel in Karlsruhe geklärt werden. „Politisch halte ich eine Überwachung der Linken oder ihrer Spitzenpolitiker durch den Verfassungsschutz aber für völlig überflüssig.“ In Mecklenburg-Vorpommern wie in allen anderen neuen Bundesländern wird die Linke nicht mehr als Ganzes beobachtet, das geschieht nur noch in fünf westlichen Bundesländern.

Christian Gaebler, parlamentarischer Geschäftsführer der Berliner SPD-Fraktion, verteidigte die „vernünftige Regelung“ im rot-rot regierten Land Berlin. Die Linke steht seit 1994 in Berlin nicht mehr im Fokus des Verfassungsschutzes. Allerdings wurden in der Vergangenheit einzelne Gruppierungen überprüft. Laut Innensenator Ehrhart Körting (SPD) ist es aktuell das Netzwerk für internationalen Sozialismus, das sich „marx21“ nennt. Gaebler sagte, er könne keine verfassungsfeindlichen Positionen in der Linkspartei erkennen. „Nicht nur die Linke muss in der Gesellschaft ankommen, sondern auch Teile der bundesrepublikanischen Gesellschaft, die akzeptieren müssen, dass es die Linke gibt.“ Auch in Sachsen und Thüringen werden noch einzelne linke Gruppen beobachtet.

Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), findet das Leipziger Urteil „überzeugend“. Teile der Partei hielten „nicht den notwendigen Abstand zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“. Das sieht auch der Extremismusforscher Eckhard Jesse von der TU Chemnitz so. Ramelow und die Linke hätten mit dem Gang vors Gericht „ein Eigentor“ geschossen, sagte er dem Tagesspiegel. Sie könnten nun, da es ein Urteil gebe, ihre Vorwürfe wegen der vermeintlichen Verfolgung ihrer Partei nicht mehr gegen die Exekutive richten. Zwar sei die Linke demokratisch gewählt, das müsse aber nicht zugleich heißen, dass sie auch demokratisch sei.

In Thüringen steht derweil noch eine außergerichtliche Einigung des Innenministers mit Oppositionsführer Ramelow an: Als Ramelow nach Thüringen wechselte, hatte das Landesamt für Verfassungsschutz 1996 über ihn eine Akte angelegt. Ramelow klagte dagegen. Gelingt beiden Seiten die gütliche Einigung nicht, sieht man sich Anfang November vor Gericht wieder.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false