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Ein massives Polizeiaufgebot sichert in Rostock eine Wahlkampfveranstaltung der NPD.

© picture alliance / dpa

NPD: Gesetzentwürfe sollen Partei staatliche Gelder entziehen

Union und SPD haben Gesetzentwürfe formuliert, um der NPD staatliche Gelder zu kappen. Die Entwürfe liegen dem Tagesspiegel vor.

Von Frank Jansen

Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD haben sich nach Informationen des Tagesspiegels auf zwei Gesetzentwürfe verständigt, mit denen verfassungsfeindlichen Parteien wie der NPD staatliche Gelder entzogen werden sollen. Mit den Entwürfen sollen das Grundgesetz geändert und die Modalitäten zum Ausschluss von der Teilfinanzierung von Parteien geregelt werden. Die Fraktionen der regierenden Koalition aus CDU/CSU und SPD greifen damit eine Initiative des Bundesrates auf, dessen Antrag auf ein Verbot der NPD im Januar beim Bundesverfassungsgericht gescheitert war. Die Richter hatten allerdings den Bundestag auf die Möglichkeit des Entzugs staatlicher Finanzierung hingewiesen. Die Gesetzentwürfe liegen dem Tagesspiegel vor.

Im „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ lauten die entscheidenden Sätze, „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.“ Dieser Passus soll in den Artikel 21 des Grundgesetzes eingefügt werden. Außerdem kommt gleich anschließend der Satz hinzu, über die Frage der Verfassungswidrigkeit sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung „entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“

Das Parlament muss sich beeilen

Im zweiten Entwurf geht es um ein „Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung“. Damit soll das Bundesverfassungsgerichtsgesetz geändert werden. Demnach können wie bei einem angestrebten Parteiverbot der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung bei den Richtern in Karlsruhe den Antrag auf Entzug der staatlichen Teilfinanzierung stellen. Sollte das Bundesverfassungsgericht dann gegen die verfassungsfeindliche Partei entscheiden, kann diese allerdings nach vier Jahren bei den Richtern beantragen, „den Ausschluss wieder aufzuheben“.

Mit dieser Regelung gehen die Koalitionsfraktionen über die Initiative des Bundesrates hinaus. Niedersachsen hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Entzug staatlicher Gelder für die NPD auf Dauer festschreibt. Bedenken äußerte vor allem Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Er griff im April mit einer „Formulierungshilfe“ für die notwendigen Gesetzesänderungen ein. Eine Partei, der das staatliche Geld weggenommen wurde, kann nun nach vier Jahren darlegen, dass sie sich von verfassungsfeindlichen Positionen verabschiedet hat. Sollte das Bundesverfassungsgericht der Partei nicht glauben, sich geläutert zu haben, kann diese laut dem Gesetzentwurf der Fraktionen von Union und SPD nach weiteren vier Jahren nochmal in Karlsruhe einen Antrag stellen. Sollte der Bundestag, wie von Union und SPD angestrebt, noch in dieser Legislaturperiode über die Änderung des Grundgesetzes zum Nachteil der NPD entscheiden, muss sich das Parlament beeilen. Im September wird gewählt. In Regierungskreisen war jetzt zu hören, möglicherweise werde der Bundestag sich bereits in der kommenden Sitzungswoche mit den beiden Gesetzentwürfen befassen.

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