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Reform bei der Arbeitsagentur: Klauseln für Erhalt von Jobcentern

Die SPD knüpft ihre Zustimmung zu einer Grundgesetzänderung für den Erhalt der Jobcenter an Bedingungen.

Berlin - Der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier nannte nach einem ersten einstündigen Spitzentreffen mit Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und Ländervertretern die Ausweitung von Optionskommunen als einen Knackpunkt. Derzeit haben 69 Kommunen Arbeitsvermittlung und Hartz-IV-Verwaltung komplett in die eigene Hand genommen. Steinmeier betonte aber am Freitag, Wahlfreiheit für alle werde es nicht geben. Die SPD besteht zudem darauf, dass weder in der Arbeitsförderung noch beim Personal in den Jobcentern gekürzt wird. Von der Leyen sagte, die Unterhändler stünden erst „am Fuß des Berges“. Eine Arbeitsgruppe soll die Verhandlungen führen. Dabei sollen neben der Verfassungsänderung auch gleich die einfachen Gesetze zur Umsetzung vorformuliert werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die derzeit 346 Jobcenter, in denen Arbeitsagentur und Kommunen gemeinsam Langzeitarbeitslose betreuen, als verfassungswidrige Mischverwaltung verworfen. Die Frist zur Neuregelung läuft bis Jahresende. Die Unionsfraktion hatte in der großen Koalition eine mit den Ländern fertig ausverhandelte Verfassungsänderung abgelehnt. Einem erneuten Vorstoß des hessischen Regierungschefs Roland Koch (CDU) haben sich die Abgeordneten von CDU und CSU jetzt aber angeschlossen. Von der Leyen wollte ursprünglich die Betreuung von Langzeitarbeitslosen wieder zwischen den Gemeinden und den Arbeitsagenturen aufteilen. Die Koalition braucht die SPD für die verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. bib/dpa

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