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Die Erbschaftsteuer wird reformiert.

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Reform der Erbschaftsteuer: Echte Unternehmer müssen sich nicht fürchten

Die Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zur neuen Erbschaftsteuer sind umstritten. Doch warum die große Aufregung? Ein Kommentar

Ein Kommentar von Albert Funk

Die Aufregung in den Unternehmerverbänden ist riesig. Einige Finanzminister in den Ländern sind irritiert. In den Koalitionsfraktionen ist man vergnatzt. In der Union, weil dort einige gar nicht glauben können, was  gerade geschieht. Und in der SPD, weil man überhaupt nicht eingebunden war in die Entscheidungsfindung. Wolfgang Schäuble hat alle überrascht. Oder wie ein Unternehmerfunktionär es formuliert: Der Bundesfinanzminister hat alle links überholt. Seine Überlegungen zur Reform der Erbschaftsteuer, die vom Bundesverfassungsgericht angestoßen wurde, gehen deutlich weiter, als allseits angenommen worden war. Und so wird er vor allem im eigenen Lager noch erheblich werben müssen für seinen Plan.

Schäuble will, dass bei Erbfällen mit einem Betriebswert von mehr als  20 Millionen Euro die vom Verfassungsgericht verlangte Bedürfnisprüfung stattfindet, wenn ein Erbe die Verschonungsregeln in Anspruch nehmen will. Und das dürfte bei den sehr hohen Steuersätzen von 30 bis 50 Prozent natürlich häufig der Fall sein. Und der Bundesfinanzminister plant, dass Privatvermögen zur Begleichung der Steuerschuld verwendet werden muss. Das sind die zwei Kernpunkte. Es sind härtere Bedingungen, als man in den Unternehmen und im Wirtschaftsflügel der Union erwartet hatte. In den Ruin, das steht freilich auch fest, wird es keine Familie treiben, die ihr Unternehmen solide und ordentlich führt.

 Unternehmerischer Ansatz

Im Grunde hat Schäuble seinem Plan ein Denken zugrunde gelegt, das im Unternehmertum durchaus verbreitet ist. Oder verbreitet sein sollte. Und zwar - unternehmerisches Denken. Wenn umgesetzt wird, was bisher bekannt ist, dann werden jene Familien, die in ihrem Betrieb stehen, die es lenken, die ihr Kapital dort arbeiten lassen, die Arbeitsplätze sichern und schaffen, die eben echte Unternehmer sind, durchaus mit dem neuen Recht leben können. Wer dagegen sein Unternehmen mehr als Quelle zur Mehrung des eigenen Reichtums erachtet, also stärker ans Entnehmen denkt als ans Investieren, der dürfte künftig schlechter wegkommen.

 Auch eine Gerechtigkeitssteuer

Die Erbschaftsteuer ist vom Grundsatz her immer auch eine Gerechtigkeitssteuer gewesen. Denn eine Schenkung oder Erbschaft ist, vom Begünstigten her gesehen, zunächst einmal ein unverdientes Einkommen. Auch bei Betriebsübergaben. Denn wer ein Unternehmen oder Teile davon erbt oder geschenkt bekommt, hat sich dieses Glück ja zunächst einmal allein dadurch erworben, dass er oder sie in die richtige Familie geboren wurde. Und erst in zweiter Linie dadurch, dass sich Erben häufig schon früh einbringen, dass sie Verantwortung übernommen haben. Einst, als der Adel herrschte, galt dem Wirtschaftsbürgertum mit seiner unternehmerischen Leistungsorientierung das Besteuern von Erbschaften durchaus als gute Sache, wenn diese nur dem Wohlleben einer trägen Klasse dienten. Warum sollte das heute anders sein, da nun das Wirtschaftsbürgertum an die Stelle des Adels gerückt ist?

Auch nach den neuen Plänen des Finanzministers werden all jene Familien, die unternehmerisch agieren und damit etwas leisten, keineswegs enteignet, wenn auch vielleicht etwas höher besteuert als bisher. Zweifellos wird es noch Korrekturen geben. Eine Investitionsklausel etwa, die dazu führt, dass ererbtes Vermögen zügig wieder in das Unternehmen fließt (eine Forderung der Familienunternehmen), ist durchaus einer Prüfung wert. Sie würde zu der Philosophie passen, die hinter dem Reformplan steckt.

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