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Wie transparent arbeiten die Abgeordneten?

© dpa

Schmieren und schmieren lassen: Warum Abgeordnete vergebens für ein Gesetz zum Kampf gegen Korruption kämpfen

Aussitzen, vertagen, blockieren: Abgeordnetenbestechung bleibt weiter fast straffrei. Deutschland schafft es nicht, eine UN-Konvention gegen Korruption in geltendes Recht umzusetzen.

Von Katrin Schulze

Beamte und andere Amtsträger, die sich bestechen lassen, können dafür bis zu fünf Jahre im Gefängnis landen. Und Abgeordnete? Formal ist es hierzulande nicht verboten, sie zu schmieren. Lediglich der Kauf von Stimmen bei Wahlen oder Parlamentsabstimmungen steht laut Gesetz unter Strafe – im weltweiten Vergleich ist das eine recht laxe Regelung. Dabei hat Deutschland schon im Jahr 2003 eine Anti-Korruptions-Konvention der Vereinten Nationen unterzeichnet. Ratifiziert wurde das Papier seither jedoch nicht. „Dieser Zustand schadet dem ganzen Parlament“, sagt Siegfried Kauder (CDU), der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag. Drastischere Worte findet die Opposition. Von „Sabotage“ ist die Rede, von „Feigheit“ und „Selbstprivilegierung“.

Vorstöße zur Verschärfung der Regeln hat es in den vergangenen Jahren viele gegeben. Anfang März versuchte es Kauder nochmals mit einem neuen Entwurf, wonach Parlamentarier ähnlich wie Beamte bestraft werden können, wenn sie Geld oder andere Vorteile entgegennehmen. Fraktionsübergreifend schlossen sich mehrere Politiker der Initiative an, passiert ist trotzdem nichts. Sieben Mal setzte Kauder das Thema auf die Tagesordnung im Rechtsausschuss, sieben Mal vertagte es die Regierungsmehrheit. Auch am heutigen Mittwoch erwartet keiner der Beteiligten, dass es überhaupt zu einer Diskussion darüber kommt.

Damit ist die Gesetzesänderung in dieser Legislaturperiode aller Voraussicht nach vom Tisch. „Es ist schäbig, nicht mal den Mut aufzubringen, die Debatte zu führen“, sagt Raju Sharma, Rechtsexperte der Linken. „Jede Regelung ist besser als der jetzige Zustand“, findet sein Kollege von der SPD, Burkhard Lischka. Und Siegfried Kauder spricht von einer „lautlosen Blockade“.

In der Tat hat der CDU-Mann große Teile der Koalition gegen sich. Jörg van Essen (FDP) zum Beispiel. Er wird mit dazu beitragen, die Angelegenheit scheitern zu lassen, weil „eine Gleichstellung von Amtsträgern und Abgeordneten laut deutschem Verfassungsrecht nicht zulässig ist“, wie er sagt. Grundsätzlich findet der FDP-Politiker, dass es „möglich sein muss, bei einem offiziellen Besuch im Wahlkreis ein kleines Gastgeschenk annehmen zu dürfen“. Das gehöre zum Job.

Befürworter der Regelverschärfung dagegen glauben, hinter der Abwehrhaltung der Kollegen stecke die diffuse Angst vorm Staatsanwalt. Sie verweisen immer wieder auf andere Staaten, die vorbildlicher handeln. Insgesamt haben mehr als 160 Staaten die UN-Konvention gegen Korruption in nationales Recht umsetzen können. Deutschland ist das noch nicht gelungen. Genauso wenig wie zum Beispiel Nordkorea und Sudan.

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