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Politik: Schröders Wahlsieg 1998 steht in Frage - die CDU ficht die Landtagswahl vor dem Staatsgerichtshof an, mit guten Chancen

Nach fast jeder Landtagswahl wird eine Anfechtung versucht: Weil es angeblich hier und dort Unregelmäßigkeiten gegeben haben soll, bemühen Bürger die Gerichte - meistens erfolglos. In Niedersachsen bringt jetzt jedoch die Klage einer Bürgerinitiative die SPD-Landesregierung ins Schwitzen.

Nach fast jeder Landtagswahl wird eine Anfechtung versucht: Weil es angeblich hier und dort Unregelmäßigkeiten gegeben haben soll, bemühen Bürger die Gerichte - meistens erfolglos. In Niedersachsen bringt jetzt jedoch die Klage einer Bürgerinitiative die SPD-Landesregierung ins Schwitzen. Es geht um die Einteilung der Wahlkreise, die nach Ansicht der Kläger nicht der Verfassung entspricht. Der Staatsgerichtshof in Bückeburg, das höchste niedersächsische Gericht, befasst sich mit dem Fall.

Das Landtagswahlrecht in Niedersachsen ähnelt dem Bundestagswahlrecht: Mit der Zweitstimme wird die Partei angekreuzt - das Ergebnis entscheidet über die Sitzverteilung im Parlament. Die Erststimme entscheidet darüber, welcher Abgeordnete im jeweiligen Wahlkreis das Rennen macht und in den Landtag einziehen kann. Eine Gruppe von CDU-Mitgliedern und -Freunden um den unterlegenen Landtagskandidaten Thorsten Thümler aus der Nähe von Oldenburg sieht nun "die Gleichheit der Wahl nicht mehr gewährleistet", weil die Einteilung der Wahlkreise veraltet sei. In manchen Gegenden habe es Bevölkerungszuwächse gegeben, in anderen dagegen massive Verluste.

So zählt der Kreis Cloppenburg bei Oldenburg, eine CDU-Hochburg, dreimal so viele Wahlberechtigte wie der Kreis Harz, in dem das vergangene Mal die SPD die Nase vorn hatte. Als vor Jahren in Kommissionen des Bundestages über das gleiche Problem bei den Bundestagswahlkreisen diskutiert wurde, war das einvernehmliche Urteil der Experten, dass eine Abweichung von 33 Prozent von der Durchschnittsgröße der Wahlkreise toleriert werden könne. Alles, was darüber liege, sei nicht mehr verfassungsgemäß. Manche niedersächsische Landtagswahlkreise weichen jedoch um 50 Prozent oder mehr vom Durchschnittswert ab. Die niedersächsische Landtagswahl von 1998, die damals Gerhard Schröder einen grandiosen Sieg und die Kanzlerkandidatur beschert hatte, fuße also auf verfassungswidrigen Grundlagen, meinen die Kläger.

Die Landesregierung demonstriert hingegen Gelassenheit und ist zuversichtlich, den juristischen Streit vor dem Staatsgerichtshof nicht zu verlieren. Zum einen hat die SPD-Landtagsmehrheit bereits 1997 den Mangel erkannt und die Wahlkreise neu zugeschnitten. Das geschah jedoch damals noch nicht mit sofortiger Wirkung, die bevorstehende Wahl 1998 wurde noch in alten Grenzen abgehalten. Erst die übernächste, 2003 beginnende Wahlperiode sollte nach damaligem Parlamentsbeschluss von der Neuerung betroffen sein. Der Anwalt der Kläger hakt an dieser Stelle ein. "Wenn ein Zustand nicht verfassungsgemäß ist, muss er sofort geändert werden und nicht erst zur übernächsten Wahl", sagt Lothar C. Rilinger für die Kläger. Niedersachsens Landeswahlleiter Karl-Ludwig Strelen widerspricht: Im ähnlichen Rechtsstreit um die Bundestagswahlkreise habe das Bundesverfassungsgericht 1997 zugestanden, die Wahlkreisgrenzen erst zur übernächsten Wahl neu schneiden zu müssen. Eine lange Übergangszeit auf Basis der alten Einteilung wurde damit höchstrichterlich zugestanden.

Noch ein anderer Grund lässt die Landesregierung gelassen auf die Klage reagieren: Der Staatsgerichtshof in Niedersachsen ist kein haupt-, sondern ein nebenamtliches Gericht. Es besteht aus mehreren ehrenwerten Männern und Frauen, die für eine maßvolle und vorsichtige Rechtsprechung bekannt sind. Zwar hat die SPD-geführte Landesregierung in jüngster Zeit wiederholt harsche Urteile einstecken müssen, etwa zu den Kommunalfinanzen, zur Haushaltspolitik und zu den kommunalen Frauenbeauftragten. Doch wenn es um eine so gewichtige Frage wie die Wiederholung einer Landtagswahl geht, wird den Richtern eher ein milder Urteilsspruch zugetraut. Immerhin ist ein wesentlicher Punkt durch die alte Wahlkreiseinteilung nicht berührt - die Sitzverteilung im Landtag. Da die Stärke der Fraktionen allein von der Zweitstimme abhängt, hat eine fehlerhafte Wahlkreiseinteilung auch keine Konsequenzen für die Machtverhältnisse im Landtag.

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