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War sich schon vor der Verkündung des Ergebnisses sicher, dass er in der Partei bleiben würde: Sebastian Edathy.

© Julian Stratenschulte/dpa

Update

Parteimitgliedschaft ruht: Sebastian Edathy will Berufung gegen SPD-Entscheid einlegen

Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy wird nicht aus der Partei ausgeschlossen, seine Mitgliedschaft muss er aber für drei Jahre ruhen lassen. Edathy will dagegen nun Berufung bei der Bundesschiedskommission einlegen.

Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy will die Entscheidung der Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover, seine Parteirechte drei Jahre auszusetzen, nicht akzeptieren. „Ich werde gegen die heutige Entscheidung (...) Berufung
bei der SPD-Bundesschiedskommission einlegen“, teilte Edathy am Montagabend über Facebook mit. „Nach Sichtung des 32-seitigen Textes war es zwingend, den Antrag des SPD-Bundesvorstandes auf meinen Parteiausschluss abzulehnen“, heißt es weiter in seiner Erklärung. Die Gründe habe die Kommission stringent dargelegt. „Unverständlich bleibt aber gerade deshalb, wieso meine Mitgliedsrechte für drei Jahre ruhen sollen.“ Es bestehe daher der Eindruck, „dass der Hintergrund allein der sein dürfte, dem SPD-Bundesvorstand ein komplettes Scheitern zu ersparen. Das halte ich politisch für nachvollziehbar. Ich akzeptiere das aber nicht.“

Die Schiedskommission hatte zuvor entschieden, dass Edathy seine SPD-Mitgliedschaft wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos drei Jahre ruhen lassen muss. Aus der Partei ausgeschlossen werden soll er aber nicht. Für einen  Parteiausschluss wegen parteischädigenden Verhaltens seien die Hürden zu hoch gewesen, teilte der Vorsitzende der Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover, Jürgen Dietze, nach der Sitzung des Gremiums am Montag mit. Der vom Landgericht Verden am 2. März eingestellte Strafprozess wegen des Besitzes von Kinderpornografie rechtfertige es nicht, dem 45-Jährigen eine politische Mitwirkung komplett zu versagen. "Unser Antragsgegner, Herr Edathy, ist straf- und schuldlos", sagte der ehemalige Verwaltungsrichter Dietze mit Blick auf den Ausgang des Gerichtsverfahrens. Edathys Verhalten sei privater Natur, es habe sich nicht gegen die Partei gerichtet. Das Gremium habe einstimmig entschieden.

Die Schiedskommission sei der Auffassung, dass gleichwohl das Bestellen und Herunterladen derartiger Bilder unabhängig von der Frage der Legalität gegen die "grundsätzliche Haltung und Programmatik" der SPD verstoße, sich für Kinderschutz und gegen die Ausbeutung Minderjähriger einzusetzen. Deshalb sei ein zeitweiliges Ruhen der Mitgliedschaft angeordnet worden.

In der SPD war die Ansicht verbreitet, dass Edathy mit seinem Verhalten gegen das Selbstverständnis der Partei verstoßen habe. SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte sich kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe als einer der ersten für einen Ausschluss Edathys stark gemacht. Das Parteiausschlussverfahren war im Februar 2014 auf Antrag der SPD-Spitze eingeleitet worden.

Wegen der hohen Hürden für einen Parteiausschluss war schon im Vorfeld bei der SPD in Hannover bezweifelt worden, dass es dazu kommen würde. Edathy hätte ein Verstoß gegen die SPD-Grundwerte nachgewiesen werden müssen.

Im Bundestag läuft der Untersuchungsausschuss im Fall Edathy noch weiter. Dort werden vor allem die Auftritte von SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann und Parteichef Gabriel mit Spannung erwartet. Beide stellen sich am 18. Juni, in der voraussichtlich letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses, den Fragen der Ausschussmitglieder.

Eine Woche zuvor wird der ehemalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich als Zeuge geladen sein. Er hatte über seinen Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche von den Vorwürfen gegen Edathy erfahren und SPD-Chef Gabriel darüber in Kenntnis gesetzt. Das Weitertragen dieser Information kostete Friedrich in der Folge das Ministeramt - zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens dieser Informationskette war Friedrich aber nicht mehr Innen-, sondern Argraminister.

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