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SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück steht wegen seiner Nebeneinkünfte weiter in der Kritik

© dpa

Streit um Steinbrück: Spende oder Honorar?

Die Veröffentlichung der Vortragshonorare von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück zieht weiter Fragen nach sich. Zwar hatte Steinbrücke seine Nebeneinkünfte offengelegt, doch um eine Zuwendung von 25 000 Euro gibt es Streit.

Es geht um eine Zahlung von 25000 Euro durch die Stadtwerke Bochum. Diese bestritten, dass das Geld als Honorar gezahlt worden sei, berichtete die „Bild“-Zeitung. Die Summe sei als Spende für eine gemeinnützige Organisation gedacht gewesen. Laut der von Steinbrück vorgelegten Honorarliste erhielt er für die Teilnahme am „Atriumtalk“ der Stadtwerke im November 2011 von der Hellen Medien Projekte GmbH 25000 Euro Honorar. „Wir haben zu keiner Zeit Herrn Steinbrück irgendein Honorar gezahlt“, sagte ein Sprecher der Stadtwerke. Vereinbart worden sei, „dass kein Honorar gezahlt wird, sondern wir gerne bereit sind, einen Betrag von 25000 Euro für eine von unserem Talkgast zu benennende Stiftung oder karitative Einrichtung zur Verfügung zu stellen“. Die SPD widersprach. „Absprachen zur Verwendung des Honorars gab es nicht“, zitierte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ einen SPD-Sprecher. Steinbrück habe das Honorar ordnungsgemäß versteuert. Über Spenden aus seinem Privatvermögen gebe er keine Auskunft. „Das gilt auch in Bezug auf diesen konkreten Fall.“ Steinbrück hatte seine Einkünfte aus Vortragshonoraren – insgesamt 1,25 Millionen Euro seit Herbst 2009 – am Dienstag wie angekündigt ins Internet gestellt. Nach den Grünen hat sich auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) dafür ausgesprochen, ausscheidende Abgeordnete vor der Übernahme bestimmter Berufstätigkeiten zu einer Wartezeit zu verpflichten. „Grundsätzlich würde ich eine Karenzzeit begrüßen“, sagte er der „Rheinischen Post“.

Dabei müssten aber Unterschiede zwischen Regierungsämtern und Parlamentsmandaten berücksichtigt werden. Eine Verpflichtung zum Verzicht auf berufliche Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus einem öffentlichen Amt müsse dann jedoch auch mit einer Übergangsregelung für die Versorgungsansprüche verbunden werden, betonte Lammert. (dpa/AFP)

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