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Politik: Täter im Untergrund

Buback, Schleyer, Ponto, Polizistenmorde – vier RAF-Terroristen und ihre Strafregister

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Stefan Wisniewski (54) soll jetzt der zweite Mann auf dem Motorrad gewesen sein – und damit der Schütze, der am 7. April 1977 in Karlsruhe den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback tötete. 15 Schüsse wurden aus einer Maschinenpistole auf den Dienst-Mercedes Bubacks abgefeuert, neben dem Chefankläger der Bundesrepublik starben sein Fahrer Wolfgang Göbel und der Leiter der Fahrbereitschaft der Bundesanwaltschaft, Georg Wurster. Wisniewski war 1975 als RAF-Mitglied in den Untergrund abgetaucht. Er gehörte zum RAF-Kommando „Siegfried Hausner“, 1977 beteiligte er sich an der Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer. In Paris wurde Wisniewski 1978 festgenommen, drei Jahre später erhielt er zweimal lebenslange Haft. 2003 kam er aus der Justizvollzugsanstalt Aachen frei.

Knut Folkerts (55) wurde im Juli 1980 wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Buback und dessen Begleitern sowie Bildung einer terroristischen Vereinigung zu zweimal lebenslanger Haft verurteilt. Die ehemalige RAF-Kämpferin Verena Becker entlastete ihn allerdings bereits Anfang der 80er Jahre mit der Aussage gegenüber dem Verfassungsschutz, nicht direkt an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Folkerts wurde am 16. Oktober 1995 vorzeitig aus der Haft entlassen. Er hatte bei seiner Festnahme am 22. September 1977 in Utrecht den Polizisten Arie Kranenburg erschossen und einen weiteren Beamten schwer verletzt. In Utrecht wurde er deswegen zu 20 Jahren Haft verurteilt. Seit 2005 fordern die Niederlande per Rechtshilfeersuchen, dass er seine Reststrafe für den Mord an dem Polizisten in den Niederlanden verbüßt.

Peter-Jürgen Boock (55) war der Anrufer, der den Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, Michael Buback, über den Tathergang informierte. Boock gehörte dem „Kommando Siegfried Hausner“ an, das 1977 Schleyer entführte, um die Freilassung der in Stammheim inhaftieren RAF-Mitglieder zu erzwingen. Im Januar 1981 wurde er in Hamburg verhaftet. Boock wurde 1984 und 1986 wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, der Beteiligung an der Ermordung des Dresdner-Bank-Chefs Jürgen Ponto und der Entführung und Ermordung Schleyers zu einer mehrfach lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Ein Gnadengesuch lehnte der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker ab. Boock ist seit 1998 auf freiem Fuß und Autor zahlreicher Bücher, die sich mit der RAF-Zeit beschäftigen.

Verena Becker (54) hatte sich der terroristischen „Bewegung 2. Juni“ angeschlossen, später wechselte sie zur RAF. Als Mitglieder der „Bewegung 2. Juni“ Ende Februar 1975 in Berlin den CDU-Landeschef Peter Lorenz entführten, saß Becker bereits im Gefängnis. Die Entführer verlangten von der Bundesregierung die Freilassung von Becker sowie der ebenfalls inhaftierten Terroristen Gabriele Kröcher-Tiedemann, Ingrid Siepmann, Rolf Heißler und Rolf Pohle. Die Regierung gab nach, Becker und die anderen Häftlinge wurden nach Aden (Süd-Jemen) ausgeflogen. Im Mai 1977 nahm die Polizei in Singen Becker und Günter Sonnenberg nach einer Schießerei fest. Sonnenberg wurde schwer verletzt, Becker leicht. Noch 1977 zu „lebenslänglich“ verurteilt, wurde Becker nach zwölf Jahren Haft von Weizsäcker begnadigt.

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