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Ärger über die Schnüffel-Taktik des Verfassungsschutzes: Gysi sagte dazu, es bleibe "völlig indiskutabel, Zusammenschlüsse in der Partei und 25 Bundestagsabgeordnete weiter oder neu auszuschnüffeln".

© dpa

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Überwachung der Linken: Gysi: Neue Strategie des Verfassungsschutzes ist absurd

"Völlig indiskutabel" sei die Überwachung einiger seiner Fraktionsmitglieder durch den Verfassungsschutz, so Gysis Meinung - auch seine Beobachtung müsse nachweislich eingestellt werden.

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Der Kurswechsel des Verfassungsschutzes bei der Beobachtung der Linken stellt die Partei nicht zufrieden. Fraktionschef Gregor Gysi nannte es „absurd“, die Beobachtung der Spitzen der Partei einzustellen und sich eher einfachen Mitgliedern zuzuwenden. Am Dienstag war bekannt geworden, dass der Geheimdienst seit Jahresende nur noch extremistische Gruppierungen wie die Kommunistische Plattform beobachtet. Gysi sagte dem Tagesspiegel, es sei „völlig indiskutabel, Zusammenschlüsse in der Partei und 25 Bundestagsabgeordnete weiter oder neu auszuschnüffeln“.
Die Dimension bei der Überwachung von Linken-Politikern hat sich praktisch nicht verändert. Vor einem Jahr war eine Liste mit 27 Namen bekannt geworden, darunter viel Prominenz des Reformerflügels. Nach Informationen der „Taz“ wurden inzwischen acht Namen von der Liste gestrichen – darunter Gysi –, sechs kamen hinzu. Gysi meinte, wenn die Weisung von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) „eingehalten wird, müsste meine Beobachtung eingestellt werden“. Dies aber müsse dann von der Bundesregierung in dem laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln „auch endlich einmal erklärt werden“. Die Bundesregierung ignoriere weiterhin, „dass die Bundestagsabgeordneten den Geheimdienst und nicht der Geheimdienst die Bundestagsabgeordneten zu kontrollieren hat“. Eine aktuelle Namensliste überwachter Abgeordneter ist bisher nicht bekannt geworden. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz meint, die Praxis beeinträchtige das Mandat und die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck fordert ein Bundestags-Gremium, „das darüber entscheidet, ob Beobachtungen im Einzelfall stattfinden dürfen“.

Die Linke klagt gegen die Überwachung ihrer Abgeordneten. Das Bundesverfassungsgericht wird nach Auskunft eines Sprechers „wahrscheinlich“ eine Organklage der Bundestagsfraktion zusammen beraten mit der Verfassungsbeschwerde des thüringischen Fraktionschefs Bodo Ramelow, der 2010 beim Bundesverwaltungsgericht mit einer Klage gegen seine Überwachung gescheitert war. Im Dezember 2012 hatten die Anwälte der Regierung in diesem Rechtsstreit betont, dass die „verfassungsschutzbehördliche Beobachtung“ von Abgeordneten nicht grundsätzlich unzulässig sei. Eine Entscheidung will Karlsruhe im ersten Halbjahr 2013 treffen.

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